KeywordHaftung für KI-Suchergebnisse
Google haftet für falsche Aussagen seiner KI-Suche
Das Landgericht München I hat entschieden, dass Google für unwahre Behauptungen in seinen KI-generierten Suchzusammenfassungen direkt haftet. Diese Funktion nennt Google „Übersicht mit KI“ und zeigt sie bei vielen Suchanfragen automatisch über den eigentlichen Suchergebnissen an. Im konkreten Fall hatte die KI zwei Münchner Verlagsunternehmen fälschlich mit Betrugsmaschen in Verbindung gebracht (LG München I, Endurteil v. 28.05.2026, Az. 26 O 869/26).
Bei einer Suchanfrage nach dem Verlagsnamen und dem Begriff „Betrugsmasche“ zeigte Google eine KI-Zusammenfassung an, die mit dem Satz begann, das Unternehmen sei bekannt für unseriöse Geschäftspraktiken. Die Übersicht listete dann angebliche Merkmale der Betrugsmasche auf und gab Lesern Handlungsempfehlungen für den Umgang mit dem vermeintlich unseriösen Anbieter. Tatsächlich hatte die KI Informationen über völlig andere Firmen mit dem Verlag vermischt. Eine Verbindung zu den genannten dubiosen Unternehmen bestand nicht.
Die Verlage mahnten Google ab und forderten eine Unterlassungserklärung. Google reagierte zunächst nur mit dem Hinweis, die Beschwerde nicht bearbeiten zu können, und verwies auf ein Online-Formular. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gab Google nicht ab. Die Verlage zogen daraufhin vor Gericht und beantragten eine einstweilige Verfügung.
Google argumentierte vor Gericht, man sei für die KI-Inhalte nicht selbst verantwortlich. Die Suchmaschine zeige nur automatisiert Informationen Dritter an und mache sich diese nicht zu eigen. Nutzer könnten die verlinkten Quellen ohnehin selbst prüfen. Außerdem könne Google sich auf die Haftungsprivilegien für Suchmaschinenbetreiber berufen, wie sie der Bundesgerichtshof in früheren Urteilen entwickelt hat.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Es unterschied die KI-Übersicht klar von einer normalen Trefferliste. Bei reinen Suchergebnissen zeigt Google nur Links zu fremden Seiten an, ohne deren Inhalt zu verändern. Bei der KI-Übersicht dagegen wertet das System die Informationen mehrerer Quellen selbst aus, fasst sie in eigenen Worten zusammen und gliedert sie nach einer eigenen Struktur. Genau das macht aus Sicht des Gerichts den Unterschied. Die KI-Übersicht ist keine bloße Linkliste mehr, sondern eine eigenständige, neue Aussage von Google. Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Verbindung zwischen dem Verlag und den angeblich dubiosen Unternehmen in keiner der von Google angezeigten Quellen überhaupt vorkam. Die KI hatte diese Verbindung selbst erfunden. Google konnte den Wahrheitsgehalt der Aussagen nicht glaubhaft machen und musste daher für die Behauptungen einstehen. Die üblichen Haftungserleichterungen für Suchmaschinenbetreiber, etwa aus dem Digital Services Act, griffen hier nicht, weil Google nicht nur fremde Inhalte durchleitet, sondern selbst neue Aussagen erzeugt.
Wichtig ist dabei, dass die DSGVO in diesem Fall gar keine Rolle spielte. Die DSGVO schützt nur natürliche Personen, siehe Art. 1 DS-GVO und Art. 2 DS-GVO. Die Verlage sind juristische Personen. Das Gericht stützte den Unterlassungsanspruch deshalb auf das allgemeine Unternehmenspersönlichkeitsrecht nach Art. 2 GG und Art. 19 GG in Verbindung mit § 823 BGB und § 1004 BGB.
Google muss die konkreten Falschaussagen jetzt unterlassen. Bei jedem weiteren Verstoß droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Google kann Berufung einlegen.
Unsere Empfehlungen
Für Unternehmen und KMU
Prüfen Sie regelmäßig, was Googles KI-Übersicht bei einer Suche nach Ihrem Firmennamen anzeigt. Eine falsche Behauptung in der KI-Zusammenfassung kann Kunden abschrecken, noch bevor sie Ihre eigene Webseite aufrufen. Dokumentieren Sie auffällige Treffer mit Screenshot und Datum. Das hilft später bei einer Abmahnung oder einem Gerichtsverfahren.
Für Behörden und öffentliche Stellen
Auch Behörden tauchen in KI-Suchzusammenfassungen auf, etwa wenn Bürger nach Zuständigkeiten oder Fristen suchen. Falsche oder veraltete KI-Antworten können zu Verwirrung bei Bürgeranfragen führen. Melden Sie fehlerhafte Übersichten über das von Google bereitgestellte Formular und halten Sie die Kommunikation dazu schriftlich fest.
Für Gesundheitseinrichtungen
Praxen und Kliniken werden häufig über Google gesucht. Eine falsche KI-Zusammenfassung über angebliche Beschwerden oder Qualitätsmängel kann das Vertrauen von Patienten beschädigen. Reagieren Sie schnell, wenn Sie auf eine fehlerhafte Darstellung stoßen, und ziehen Sie bei wiederholten Problemen rechtlichen Rat hinzu.
Für Kanzleien und Freiberufler
Das Urteil liefert eine klare Argumentationsgrundlage für Mandanten, die von KI-Suchergebnissen geschädigt wurden. Wichtig ist die saubere Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung, denn davon hängt ab, wer die Beweislast trägt. Bei ansehensbeeinträchtigenden Tatsachenbehauptungen muss der Suchmaschinenbetreiber die Wahrheit glaubhaft machen, nicht der Betroffene.
Quelle: Landgericht München I, Endurteil vom 28.05.2026, Az. 26 O 869/26
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