Begeht eine Katze, die eine Kamera am Halsband trägt, einen Datenschutzverstoß?
Wer ist verantwortlich, wenn das kamerabewehrte Tier übers nachbarliche Grundstück streift? Mit diesen Fragen hat sich der LfDI aus Anlass eines Anrufs eines besorgten Bürgers auseinandergesetzt. Der Anrufer vermutete Spionage durch die Nachbarkatze, die, mit einer Videokamera ausgestattet, systematisch vom Fensterbrett aus das Wohnzimmer des Bürgers ausspähe.
Fest steht: Es gibt solche für das Tragen am Halsband konzipierten „Animal Cams“, die Besitzer:innen das Nachverfolgen der täglichen Abenteuer ihrer Katzen ermöglichen sollen. Die Frage nach der Verantwortlichkeit im datenschutzrechtlichen Sinne ist dabei womöglich nicht trivial. Denn wie viel Einfluss hat der Halter auf das Bewegungsmuster – und damit: das vermeintliche Spionageziel – seiner Katze? Nur wenig, zeigt ein Blick in die Geschichte der Spionage: Schon die CIA hat in den 1960er Jahren zu hohe Hoffnungen in die Trainierbarkeit von Katzen gesetzt. Ein makabres, millionenschweres Forschungsprojekt namens „Acoustic Kitty“ scheiterte nicht an der technischen Ausstattung des bedauernswerten Tieres mit Mikrofonen und Sendeantennen, sondern daran, dass die Katze nicht zuverlässig in Richtung der sowjetischen Botschaft laufen wollte.
Für den LfDI bleiben die Erwägungen vorerst theoretisch, da der Anruf des Bürgers nicht in einer offiziellen Beschwerde gemündet ist. Rheinland-pfälzische Hersteller von Animal Cams sind bisher nicht bekannt.
Quelle: LfDI Rheinland-Pfalz
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