Hosting von statischen Webseiten
Ist das Hosting von rein statischen Websites (zur Selbstdarstellung) z.B. von Vereinen oder Kleinunternehmen, wenn keine personenbezogenen Daten über die Seitenaufrufe an den Verein oder das Kleinunternehmen fließen, Auftragsverarbeitung?
Das Hosting von rein statischen Websites (zur Selbstdarstellung) z.B. von Vereinen oder Kleinunternehmen, ist, wenn keine personenbezogenen Daten über die Seitenaufrufe an den Verein oder das Kleinunternehmen fließen und auch kein Nutzer-Tracking stattfindet, keine Auftragsverarbeitung. Die Tatsache, dass auch beim Hosting von statischen Webseiten zwangsläufig IP-Adressen, d.h. personenbezogene Daten, verarbeitet werden müssen, führt nicht zur Annahme einer Auftragsverarbeitung. Das wäre nicht sachgerecht. Die (kurzfristige) IP-Adressenspeicherung ist vielmehr noch der TK-Zugangsvermittlung des Website-Hosters nach dem TKG zuzurechnen und dient in erster Linie Sicherheitszwecken des Hosters.
Quelle: BayLDA
Unser Tipp: Lassen Sie eine Webseiten Analyse durchführen. Dann wissen Sie genau, was Sie in Ihre Datenschutzhiweise aufnehmen müssen, ob Sie ein Cookie-Banner benötigen und ob Sie mit dem Webhoster einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen müssen.
Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:
- Ombudsstelle und Hinweisgebersystem für Hinweisgeber:innen (Whistleblower)
- Kein Backup, kein Mitleid! Datensicherung mit NAS und Festplatte
- Datenpanne auf Reisen durch Visual Hacking- Blickschutz hilft.
- Denkanstoß – Daten(schutz)risiko USB-Stick, es passiert immer wieder
- Aktenvernichter für den Arbeitsplatz – Gegen Datenpannen auf Papier
- Tipp: Textpassagen mit einem Camoflage-Rollstempel unkenntlich machen
- Aufsichtsbehörde empfiehlt Buch: DSGVO /ePrivacy auf Websites umsetzen
- Recht im Online-Marketing: So schützen Sie sich vor Fallstricken zur DSGVO
Dieser Absatz enthält Affiliatelinks/Werbelinks