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05.10.2022

Hinweisportale der Polizei

Wie anonym sind die Hinweisportale der Polizei?

Die Einführung eines anonymen Hinweisgebersystems der Steuerverwaltung in Baden-Württemberg hat bundesweit für Diskussionen über das Für und Wider von Meldeportalen öffentlicher Stellen im Internet geführt. Die Aufsichtsbehörde hat in diesem Zusammenhang bei der Polizei nachgefragt, wie anonym deren Angebote zur Meldung von möglichen Rechtsverstößen betrieben werden.

Zur Verfügung stehen den Bürger:innen insoweit die „Internetwache“, das „Anonyme Hinweisgebersystem“ und das „Berliner Hinweisportal“.

Die „Internetwache“ ermöglicht, Anzeigen zu erstatten, Hinweise zu geben, aber auch Fragen zu stellen, Versammlungen anzumelden oder Beschwerden einzureichen. Hierfür müssen die Nutzer:innen außer dem Hinweis, den sie geben wollen, keine personenbezogenen Daten angeben. Jede Eingabe wird von einer bzw. einem Polizist:in weiterbearbeitet, die bzw. der bei Bedarf nachfragen kann, falls freiwillig Kontaktdaten angegeben worden sind. Der Erfassung und Speicherung ihrer IP-Adresse müssen Nutzer:innen durch Setzen eines Häkchens auf der Seite der „Internetwache“ allerdings zustimmen, wenn ihre Eingabe bearbeitet werden soll. Mittels der IP-Adresse kann die Polizei bei begründetem Verdacht auf eine Straftat oder bei bestimmten Gefahren per Gerichtsbeschluss die/den Inhaber:in des Anschlusses ermitteln lassen, über den der Hinweis gegeben wurde, wenn diese Information zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich ist.

Über das „Anonyme Hinweisgebersystem“ möchte die Polizei Hinweise auf Korruption ermöglichen. Hinweisgeber:innen müssen hier grds. keine personenbezogenen Hinweise eingeben, damit der Vorgang bearbeitet wird. Für weitere Nachfragen seitens der Ermittler:innen kann ein eigenes Postfach eingerichtet werden, auf das nur bestimmte Ermittlungspersonen Zugriff haben sollen. Das „Berliner Hinweisportal“ wird nur zeitweise geschaltet. Die letzten drei Anlässe zum Zeitpunkt unserer Anfrage waren jeweils Zeugenaufrufe zu einem Angriff mit einer abgebrochenen Flasche, zu einem Banküberfall und zu einem Überfall auf einen Geldtransporter.

Bei den letzten beiden Systemen steht für die Polizei die vollständige Anonymisierung der Angebote im Vordergrund. Die Polizei versicherte, dass bei Zugriffen auf das „Anonyme Hinweisgebersystem“ und das „Berliner Hinweisportal“ keine IP-Adressen von Nutzer:innen gespeichert werden.

Quelle: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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