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17.06.2024

Hinweise zur Videoüberwachung

Videoüberwachung ist heutzutage weit verbreitet. Doch nur in Ausnahmefällen ist der Einsatz von Kameras datenschutzrechtlich zulässig. In der Broschüre der sächsischen Datenschutzbehörde erhalten Sie einen umfassenden Überblick zur Rechtslage – sowohl allgemein als auch für die häufigsten Anwendungsszenarien:

  • Privater Bereich: Nachbarschaft, Kleingärten, Dashcams, Drohnen etc.
  • Unternehmen: Gastronomie, Handel, Freizeiteinrichtungen, Beschäftigtenüberwachung etc.
  • Öffentliche Stellen: insbesondere sächsische Kommunen und die Polizei.

Leserinnen und Leser werden ausführlich über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und deren Anwendung in verschiedenen Situationen informiert.

Quelle: Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte

 

Wir beraten Unternehmen und öffentliche Einrichtungen als externe Datenschutzbeauftragte und Informationssicherheitsbeauftragte, damit diese Videoüberwachung datenschutzkonform einsetzen.

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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