Videoüberwachung ist heutzutage weit verbreitet. Doch nur in Ausnahmefällen ist der Einsatz von Kameras datenschutzrechtlich zulässig. In der Broschüre der sächsischen Datenschutzbehörde erhalten Sie einen umfassenden Überblick zur Rechtslage – sowohl allgemein als auch für die häufigsten Anwendungsszenarien:
- Privater Bereich: Nachbarschaft, Kleingärten, Dashcams, Drohnen etc.
- Unternehmen: Gastronomie, Handel, Freizeiteinrichtungen, Beschäftigtenüberwachung etc.
- Öffentliche Stellen: insbesondere sächsische Kommunen und die Polizei.
Leserinnen und Leser werden ausführlich über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und deren Anwendung in verschiedenen Situationen informiert.
Quelle: Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Wir beraten Unternehmen und öffentliche Einrichtungen als externe Datenschutzbeauftragte und Informationssicherheitsbeauftragte, damit diese Videoüberwachung datenschutzkonform einsetzen.
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