Hinweise zum Einsatz von Google Analytics
Google Analytics ist eines der weitest verbreiteten Tools für Website-Betreiber (Anwender). Mit Hilfe dieses Tools lassen sich umfassende statistische Auswertungen der Webseitennutzung vornehmen. Aus diesem Grund besteht ein großer Beratungsbedarf hinsichtlich des Einsatzes von Google Analytics. Die Datenschutzaufsichtsbehörden haben vor dem Hintergrund des neuen Rechtsrahmens mit Geltung der DS-GVO den Einsatz von Google Analytics neu bewertet.
Ältere Auffassungen der Datenschutzaufsichtsbehörden, die unter Berücksichtigung der Rechtslage vor dem 25.05.2018 kommuniziert wurden, gelten damit als überholt.
Bei dieser Orientierungshilfe handelt es sich keinesfalls um eine abschließende Beurteilung. Die darin enthaltenen Ausführungen stellen eine Ergänzung der Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien dar und betreffen lediglich die häufigsten Fragestellungen beim Einsatz von Google Analytics. Die folgenden Ausführungen stellen keine Empfehlung zum Einsatz von Google Analytics dar, sondern beschreiben nur die datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen, die von Seitenbetreibern nach derzeitigem Stand zwingend eingehalten werden müssen.
Ergänzung: Urteil vom 28. Mai 2020 – I ZR 7/16 – Cookie-Einwilligung II
Quelle: DSK
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