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01.07.2022

Handydatenauswertung durch Bundesamt

Handydatenauswertung durch Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechtswidrig?

Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat am 2. Juni 2021 in erster Instanz über eine Klage gegen die Auswertung der Handydaten einer Asylsuchenden entschieden und dieser stattgegeben.

§ 15a Asylgesetz (AsylG) räumt dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) grundsätzlich die Befugnis ein, die Datenträger von Ausländern auszuwerten. Voraussetzung ist jedoch, dass dies zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit des Asylsuchenden erforderlich sein muss und das Ziel nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann.

Das BAMF liest die Handydaten von Asylsuchenden bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt aus. Bestimmte Daten werden in einem sog. Ergebnisreport ausgewertet. Dieser wird anschließend in einem Daten-Tresor gespeichert. Erst nach Begründung der Erforderlichkeit wird dieser Report nach entsprechender Prüfung durch einen Volljuristen zur weiteren Verwendung im Asylverfahren freigegeben. Diese Praxis stellt das VG mit seiner Entscheidung in Frage. Vorliegend hätte das BAMF nach Auffassung des Gerichts statt der Auswertung des Handys mildere Mittel, wie etwa die frühzeitig vorgelegten Dokumente der Asylsuchenden, heranziehen können. Ein Auslesen des Handys und das Speichern der Daten auf Vorrat sei dagegen unzulässig, entschied das VG. Da die Erhebung der Daten rechtswidrig gewesen sei, hätte nach Auffassung des VG auch der Ergebnisreport nicht verwertet werden dürfen. Die Auffassung des VG deckt sich damit mit meiner Position.

Das BAMF hat gegen das Urteil des VG Berlin Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Die höchstrichterliche Entscheidung wird ggf. weitreichende Konsequenzen für die künftige Praxis des BAMF haben und wird daher nicht nur dort mit Spannung erwartet.

In einem ähnlich gelagerten Fall hat eine betroffene Person beim BfDI Datenschutzbeschwerde gegen die Auswertung seines Handys eingereicht. Über diese ist noch nicht entschieden.

Quelle: BfDI

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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