27.11.2022
Zurück zur Übersicht
27.11.2022
Gerichtsstand bei Klagen wegen Werbung per E-Mail
Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung am Begehungsort des § 14 Abs. 2 S. 2 UWG ist für die Zusendung einer individuellen E-Mail nicht durch § 14 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 UWG ausgeschlossen. Geklagt werden kann also auch an dem Ort, an dem die E-Mail bestimmungsgemäß empfangen wurde.
Quelle: OLG Düsseldorf vom 27.1.2022, Az. I-20 U 105/21
Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:
- Ombudsstelle und Hinweisgebersystem für Hinweisgeber:innen (Whistleblower)
- Kein Backup, kein Mitleid! Datensicherung mit NAS und Festplatte
- Datenpanne auf Reisen durch Visual Hacking- Blickschutz hilft.
- Denkanstoß – Daten(schutz)risiko USB-Stick, es passiert immer wieder
- Aktenvernichter für den Arbeitsplatz – Gegen Datenpannen auf Papier
- Tipp: Textpassagen mit einem Camoflage-Rollstempel unkenntlich machen
- Aufsichtsbehörde empfiehlt Buch: DSGVO /ePrivacy auf Websites umsetzen
- Recht im Online-Marketing: So schützen Sie sich vor Fallstricken zur DSGVO
Dieser Absatz enthält Affiliatelinks/Werbelinks