Manche Fragen darf ein Arbeitgeber zwar einem neu einzustellenden Mitarbeiter stellen, nicht aber jedoch einem Bewerber.
Ein Bewerber, der sich auf eine Stelle bei einem Unternehmen beworben hatte, beschwerte sich über das Unternehmen, weil dieses ihm in einem auszufüllenden Bogen Fragen stellte, die er für nicht zulässig hielt.
Tatsächlich ergab sich im Rahmen des Beschwerdeverfahrens, dass das Unternehmen für Bewerber und für neu einzustellende Mitarbeiter den gleichen Fragebogen verwendete. Dieser enthielt demgemäß Fragen, die zwar zulässigerweise an einen neu einzustellenden Mitarbeiter gestellt werden konnten, nicht aber an einen Bewerber, weil es in diesem Stadium dafür keinerlei sachliche Notwendigkeit gab. Dies betraf bspw. Fragen nach der Krankenversicherung oder nach der Bankverbindung.
Das Unternehmen wurde aufgefordert, einen eigenen Fragebogen für Bewerbungsverfahren zu konzipieren und der Aufsichtsbehörde zur Begutachtung vorzulegen. Das Unternehmen kam dem nach. Der konzipierte Fragebogen für Bewerber entsprach den rechtlichen Vorgaben.
Quelle: BayLDA
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