Fragebogenkontrolle bei 30 Paketdienstleistern, um den datenschutzkonformen Einsatz von Handscannern zu prüfen.
Die Zustellkräfte der Paketdienstleister nutzen mobile Datenerfassungsgeräte, um die Übergabe von Sendungen an den Empfänger zu dokumentieren und direkt an das Warenwirtschaftssystem zu übermitteln. Es erreichten die Datenschutzaufsichtsbehörde immer wieder Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die befürchteten, dass mit diesen Geräten Fingerabdrücke erfasst, unerlaubt Bild- und Tonaufnahmen gefertigt oder Ausweisdaten unerlaubt erfasst werden. Oftmals konnten begründete Fragen der Sendungsempfänger von den sich stets in Eile befindlichen Zustellkräften nicht beantwortet werden.
Das Postgesetz erlaubt den Dienstleistern, gewisse personenbezogene Daten zu erheben, um eine ordnungsgemäße Zustellung oder eine erfolgte Altersverifikation zu dokumentieren. Dazu zählen unter anderem die Ausweisnummer, das Ablaufdatum des Ausweisdokumentes, die Unterschrift des Empfängers und gegebenenfalls auch der Name eines Ersatzempfängers. Die Postdienstleister verwenden hierzu jeweils unterschiedliche Geräte und Verfahren. Zudem werden die Zustellungen während der Corona-Pandemie anders dokumentiert, um eine kontaktarme Zustellung zu ermöglichen. Dies hat zu einer weiteren Verunsicherung der Sendungsempfänger beigetragen.
Es wurde den Unternehmen einen umfassenden, strukturierten Fragebogen zu den jeweils eingesetzten Geräten, deren Anbindung an das Sendungsverfolgungssystem und zur Prüfung der datenschutzkonformen Verarbeitung personenbezogener Daten übermittelt.
Das Ergebnis der Fragebogenkontrolle ist positiv. Die Geräte, die Software und die dahinterliegenden Prozesse arbeiten datenschutzkonform – so werden beispielsweise niemals biometrische Daten wie Fingerabdrücke erfasst. In den meisten Fällen ist dies durch die eingesetzten Geräte – mangels Fingerabdruckscanner – technisch überhaupt nicht möglich. Einzelne, im Voraus bekanntgewordene Verstöße gegen den Datenschutz, sind in der Regel auf Fehlbedienungen zurückzuführen, wodurch z.B. einem Empfänger fehlerhafte Daten in der Sendungsverfolgung angezeigt werden. Strukturelle datenschutzrechtliche Mängel, etwa Möglichkeiten der ungewollten Datenweitergabe an Dritte oder eine Erfassung von zu vielen personenbezogenen Daten, konnten nicht festgestellt werden. Die von den Zustellkräften der Paketdienstleister genutzten Handscanner werden datenschutzkonform eingesetzt.
Quelle: BfDI
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