Fragebogenkontrolle Betroffenenrechte
Die Betroffenenrechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind vielfach Gegenstand von Anfragen, sowohl direkt gegenüber Unternehmen und Behörden als auch in Form von Eingaben und Beschwerden, die an die Aufsichtsbehörde gerichtet werden. Im Postdienstleistungssektor wurden daher mehr als ein Dutzend Unternehmen zur Umsetzung der Betroffenenrechte schriftlich kontrolliert.
Betroffene, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden oder wurden, verfügen nach der der DSGVO über eine Reihe von Betroffenenrechten. Zum einen hat der Verantwortliche die Betroffenen über jede Verarbeitung personenbezogener Daten zu informieren, zum anderen gibt die DSGVO diesen Personen dann aktive Rechte an die Hand: Sie können Auskunft, Berichtigung, gegebenenfalls Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen, ihre Daten in einem gängigen Format erhalten und übertragen oder Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.
Nach einer Vielzahl von Einzelfallprüfungen im Rahmen von Eingaben und Beschwerden zu den Betroffenenrechten wurden eine zweistellige Anzahl an Postdienstleistern zur Umsetzung dieser Rechte kontrolliert. Die Verantwortlichen sollten detailliert Auskunft zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben machen und mir Einblick in ihre entsprechenden Prozesse gewähren.
Das positive Ergebnis zeigt ein durch die Bank solides Datenschutzniveau. Alle Unternehmen haben sich mit den Betroffenenrechten und der Frage, wie sie gewährt werden sollen, befasst. Vielfach liegen verschriftlichte Prozesse mit klaren Verantwortlichkeiten vor – schließlich will die Monatsfrist zur Beantwortung der Anträge der Betroffenen im Regelfall eingehalten werden.
Allerdings wurden den Antworten durchaus auch Schwachpunkte entnommen. Gerade das zentrale Auskunftsrecht muss von dem ein oder anderen Verantwortlichen noch an die jüngsten Entwicklungen der Rechtsprechung angepasst werden. Vereinzelte Hinweise auf ein anderes Verständnis von rechtlichen Vorgaben wurden gegenüber den kontrollierten Stellen kommuniziert und werden bei Notwendigkeit auch entsprechend durchgesetzt.
Erwartungsgemäß gehen bei größeren Unternehmen wesentlich mehr Anfragen zu Betroffenenrechten ein als bei regional tätigen Postdienstleistern. Durch die Kontrolle sind aber in allen angeschriebenen Unternehmen die Betroffenenrechte stärker ins Bewusstsein der involvierten Mitarbeitenden gerückt. Der BfDI ist daher zuversichtlich, dass Betroffene ihre Rechte gegenüber diesen Unternehmen in Zukunft noch effektiver ausüben können.
Quelle: BfDI
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