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15.05.2023

Fotos und Videos von Patientinnen

Fotos und Videos von (verstorbenen) Patientinnen und Patienten per WhatsApp geteilt

Was muss die Mitarbeiterin eines Krankenhauses gedacht haben, als sie per WhatsApp Fotos und Videos von Patientinnen und Patienten erhielt? Absenderin war die ehemalige Lebenspartnerin eines Mitarbeiters aus dem Patiententransportdienst. Dieser Mitarbeiter hatte mit seinem Handy u. a. Aufnahmen von lebenden wie ver- storbenen Patientinnen und Patienten gemacht und auch nicht davor zurückgeschreckt, Fußzettel von Verstorbenen zu fotografieren. Das Krankenhaus erstattete Strafanzeige. Der betroffene Mitarbeiter wurde sofort vom Dienst freigestellt und inzwischen entlassen.

Die Aufklärung dieser Datenschutzverletzung gestaltete sich äußerst schwierig. Nicht jedes Foto bzw. nicht jede Videoaufnahme war Patienten zuzuordnen. Nicht immer waren Gesichter zu erkennen. Der Mitarbeiter verweigerte die Aussage. Zum Zeitpunkt der Datenpannenmeldung war daher nicht bekannt, wie viele Aufnahmen gemacht und an wen diese verschickt wurden. Betroffene Personen konnten nicht informiert werden. Eine Strafanzeige wurde gestellt, die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Was ist zu tun? In Krankenhäusern und Arztpraxen werden sensibelste Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten verarbeitet, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen. Es müssen organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Integrität und Vertraulichkeit dieser Daten getroffen werden. Beschäftigte sind zu schulen und auf die möglichen personal- und strafrechtlichen Folgen bei Fehlverhalten hinzuweisen.

Quelle: ULD

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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