Zurück zur Übersicht
22.07.2022

Fotos in Immobilienanzeigen

Die Veröffentlichung von Fotos oder 360-GradRundumsichten von vermieteten Wohnräumen im Internet auf Immobilienportalen oder Webseiten von Wohnungs- und Makler*innenunternehmen bei Verkauf oder Neuvermietung führt immer wieder zu Beschwerden von betroffenen Mieter*innen. Die LDI NRW hat in zahlreichen Fällen erfolgreich darauf hingewirkt, dass Makler*innen- und Wohnungsunternehmen hier sensibel verfahren.

Viele Mieter*innen sind überrascht und verärgert, wenn Fotos ihrer eingerichteten Wohnung im Internet auf Immobilienportalen oder in Exposés von Maklerunternehmen veröffentlicht werden. Auf den Fotos sind teilweise auch persönliche Gegenstände und Familienfotos oder Personenporträts zu sehen. Auch Personen, deren Immobilie an das zu verkaufende oder vermietende Objekt angrenzt, beschwerten sich, weil auf den veröffentlichten Bildern Menschen oder deren persönliche Wertgegenstände wie hochwertige Kunstskulpturen oder Fahrzeuge – teilweise mit erkennbarem Kfz-Kennzeichen – zu sehen sind. Die Unternehmen werden in diesen Fällen darauf hingewiesen, dass bei Fotos oder 360-Grad-Rundumsichten von vermieteten Immobilien, die zur Vermarktung im Internet oder in Exposés verwendet werden sollen, ein Personenbezug vermieden werden muss. Zumindest sind personenbezogene Details zu verpixeln. Dies sollten Verantwortliche bereits bei der Herstellung der Fotos beachten, denn Neuaufnahmen sind zeitaufwändig.

Mit Beratung stößt die Datenschutzaufsicht zumeist auf Einsicht, so dass die Unternehmen diesen Empfehlungen folgen.


Wohnungen und das Wohnumfeld zählen zum höchstpersönlichen Schutzbereich. Personenbezüge sollten bereits bei der Anfertigung von Fotos und 360-Grad-Rundumsichten für Immobilienanzeigen vermieden werden.

Quelle: LDI NRW

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

Dieser Absatz enthält Affiliatelinks/Werbelinks