Foto- und Videoaufnahmen bei Schulprojekten.
Foto- und Videoaufnahmen bei Schulprojekten.
Seit einigen Jahren bieten sächsische Schulen Zirkusprojektwochen an. Wie die Datenschutzbehörde jetzt erfahren musste, werden bei diesen jedoch mitunter die Belange des Datenschutzes vernachlässigt.
So informierten Eltern, dass sie von ihrem Kind ein Bestellformular für eine DVD von der Aufführung erhielten. So erfuhren sie erstmals von der Aufnahme der Aufführung mit Videokamera. Geplant waren offensichtlich die Vervielfältigung und Verteilung an die Eltern der beteiligten Kinder. Vorherige Informationen zur Videoaufzeichnung hatten sie nicht erhalten. Im Gegenteil: Bei Schuleintritt hatten sie in einem Formular Film/Videoaufnahmen widersprochen.
Eine Einwilligung seitens des Projektzirkus wurde nicht erfragt, da sie nicht als erforderlich angesehen wurde. Auch wenn die Petenten sich schließlich mit dem Zirkus so verständigten, dass ihr Kind maskiert auftritt, wurde die Petition zum Anlass genommen, sich dazu an das Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) zu wenden. Die Datenschutzbehörde bat um Information der sächsischen Schulen, dass derartige Veröffentlichungen nach § 22 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) nur mit Einwilligung zulässig sind. Nr. II.5 VwV Schuldatenschutz weist auf Folgendes hin: „(1) Hat der Schüler das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet, ist die Einwilligung der Personensorgeberechtigten des Schülers notwendig. (2) Hat der Schüler das vierzehnte Lebensjahr vollendet, kann er die Einwilligung selbst erteilen, sofern er die nötige Einsichtsfähigkeit hierfür besitzt. Die Einsichtsfähigkeit setzt voraus, dass der Schüler die Risiken und Folgen der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten vorhersehen und sachgerecht einschätzen kann. Verfügt der minderjährige Schüler nicht über diese Einsichtsfähigkeit, bedarf es der Einwilligung der Personensorgeberechtigten. In Zweifelsfällen ist die Einwilligung sowohl des minderjährigen Schülers als auch der Personensorgeberechtigten notwendig.“ Das LaSuB hat die Anregung der Datenschutzbehörde aufgenommen und diese rechtlichen Hinweise mit Handlungsempfehlungen unter dem Betreff „Einwilligung in Foto-, Film- und Videoaufnahmen bei Veranstaltungen und Projekten, zum Beispiel Zirkusprojekt, an Schulen“ im Schulportal für alle sächsischen Schulen veröffentlicht.
Quelle: SDTB
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