Massenhafte Fehldrucke im Verkehrsunternehmen
Eine gemeldete Datenschutzverletzung bezog sich auf einen fehlerhaften Druckvorgang in einem Verkehrsunternehmen. Hunderte per Post ausgelieferte Kundenschreiben, die als Duplex-Druck erstellt worden waren, enthielten auf den jeweiligen Rückseiten personenbezogene Daten anderer Kunden. Die Vorder- und Rückseiten der jeweiligen Kundenschreiben passten insofern nicht mehr zusammen. Als das Unternehmen bei der Datenschutzbehörde die Datenschutzverletzung meldete, hatte es nach eigenen Angaben die genaue Ursache für die entstandene Datenpanne bisher nicht ermitteln können und plante daher, ein Testsystem aufzusetzen und zu versuchen, den fehlerhaften Druck nachzustellen.
In diesem Kontext weist die Datenschutzbehörde auf die Wichtigkeit umfassender technischer sowie organisatorischer Maßnahmen hin, die das Erstellen und Versenden von Kundenschreiben in datenschutzkonformer Weise ermöglichen. Vor Versand der Schreiben wurde zusätzlich die Sichtung der Schreiben im Vier-Augen-Prinzip empfohlen, um das Risiko für Datenschutzverletzungen dieses Ausmaßes zu verringern.
Quelle: LfDI der Freien Hansestadt Bremen
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