Zurück zur Übersicht
04.03.2024

FAX: kein Klacks!

Die Diskussion um die Abschaffung von Faxgeräten in Behörden beleuchtet der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) aus datenschutzrechtlicher Perspektive. Er betrachtet die Faxübermittlung als unsicher und empfiehlt stattdessen Methoden wie verschlüsselte E-Mails oder Ende-zu-Ende Verschlüsselung für sensible Daten. Während die Sicherheitsrisiken und Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beachtet werden sollten, hängt die datenschutzrechtliche Bewertung von den spezifischen Umständen ab. Der TLfDI betont die Wichtigkeit, den unbefugten Zugriff auf Faxnachrichten zu verhindern und weist auf die technischen Limitationen und Sicherheitsrisiken von Faxgeräten und -servern hin. Letztendlich wird empfohlen, von der Nutzung von Faxen abzusehen, außer in dringenden Fällen, in denen der Schutz von Gesundheit und Leben die Risiken überwiegt.

Quelle: TLfDI