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17.03.2022

Facebook-Fanpages – Zehn Jahre Rechtsstreit

Mit Urteil vom 25.11.2021 hat ein zehn Jahre währender Rechtsstreit nunmehr ein (vorläufiges) Ende gefunden. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG Schleswig) hat entschieden, dass mit dem Betrieb einer Facebook-Fanpage durch die Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH zum maßgeblichen Zeitpunkt im Dezember 2011 ein schwerwiegender Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften einherging.

Im Dezember 2011 hatte das ULD gegenüber der Wirtschaftsakademie angeordnet, die von ihr betriebene Facebook-Fanpage wegen datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Nachdem der Rechtsweg bis zum Bundesverwaltungsgericht beschritten worden war, hatte dieses einige Vorlagefragen an den EuGH gestellt, die dieser mit Entscheidung vom 5. Juni 2018 dahin gehend beantwortet hatte, dass Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook als Verantwortliche anzusehen sind. Damit war klar, dass Fanpage-Betreiber Adressaten einer aufsichtsbehördlichen Maßnahme bezüglich ihrer Fanpage sein können, eben weil sie dafür auch datenschutzrechtlich verantwortlich sind und nicht bloß ein Angebot von Facebook nutzen können, ohne dafür die Verantwortung zu tragen.

Ob die Maßnahme, die auf die Deaktivierung der Fanpage gerichtet war, in der Sache auch Bestand haben kann, war keine Frage, die vom EuGH entschieden werden konnte, weshalb das Verfahren dann zunächst zurück zum Bundesverwaltungsgericht und nun zum OVG Schleswig gegeben wurde, das nun entschieden hat, dass die Deaktivierungsanordnung rechtmäßig erfolgte. Das OVG Schleswig hat einen schwerwiegenden Verstoß in der Verwendung der personenbezogenen Daten von im Facebook-Netzwerk registrierten und angemeldeten Personen erkannt. Diese Datenverwendung sei weder gesetzlich erlaubt, noch hätten die Nutzenden in diese eingewilligt. Außerdem seien die betroffenen Personen nicht hinreichend über sämtliche Datenerhebungs- und -verwendungsvorgänge, die durch den Besuch einer Fanpage angestoßen würden, informiert worden.

Die Urteilsgründe und weitere Informationen werden unter dem folgenden Link veröffentlichen:

https://www.datenschutzzentrum.de/facebook/


Quelle: ULD Schleswig-Holstein

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