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01.04.2022

EU schließt mit USA neues Datenabkommen

Bis zum 16. Juli 2020 konnten personenbezogene Daten auf Grundlage des Privacy Shield-Abkommens in die USA übermittelt werden. Im sogenannten Schrems II-Urteil hat der EuGH dieses Abkommen für unwirksam erklärt. Seit gestern ist dies Geschichte! USA und EU vereinbaren ein neues Abkommen.

Die Vereinigten Staaten und die Europäische Kommission geben bekannt, dass sie sich grundsätzlich auf einen neuen transatlantischen Datenschutzrahmen geeinigt haben, der den transatlantischen Datenverkehr fördern und die vom Gerichtshof der Europäischen Union im Schrems II erhobenen Bedenken aus dem Beschluss vom Juli 2020 ausräumen wird.

Zum neuen Datenabkommen zwischen der EU und den USA gibt es bereits erste Einschätzungen über die nächsten Schritte.

Rechtsanwalt Raphael Köllner:

Privacy Shield 2.0 ? – Neues Trans-Atlantik Data Privacy Framework der EU und USA zum internationalen Datentransfer von personenbezogenen Daten

Was bedeutet das neue EU-US Datentransferabkommen für Microsoft Nutzer in Deutschland?

Rechtsanwalt Baki Alacayir: 

„Und am Abend der große Knall iS EU-US-Datentransfers: Privacy Shield heißt nun offiziell „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“ („TADAP-Framework“). Das Framework hat es in sich und könnte – richtig umgesetzt – viele der kritisierten Punkte adressieren. Im Einzelnen

Das Weiße Haus:

Die Teams der US-Regierung und der Europäischen Kommission werden nun ihre Zusammenarbeit fortsetzen, um diese Vereinbarung in Rechtsdokumente umzusetzen, die von beiden Seiten angenommen werden müssen, um diesen neuen transatlantischen Datenschutzrahmen einzuführen.

Rechtsanwalt Stefan Hessel:

Trans-Atlantic Data Privacy Framework: Hier finden Sie die wichtigsten Fakten zum neuen #Datenschutzabkommen zwischen der #EU und den #USA, inklusive erster Empfehlungen für #Unternehmen.

KINAST Rechtsanwälte:

Aus mehreren Gründen steht diese Entscheidung jedoch auf wackeligen Beinen. Erstens handelt es sich bei der Entscheidung zunächst nur um eine politische Entscheidung im Grundsatz. Weder sind Details geklärt noch hat die Europäische Kommission den Prozess zu einer Angemessenheitsentscheidung anlaufen lassen.

Der europäische Datenschutzbeauftragte:

Der EDPS begrüßt im Prinzip die Ankündigung über das neue transatlantische Datentransferabkommen. Der EDPS erkennt die Bedeutung eines solchen Abkommens an, um die langjährigen Beziehungen zwischen der EU und den USA und das gegenseitige Verständnis für die Bedeutung der Privatsphäre und des Datenschutzes zu stärken. Die Details des neuen Abkommens bleiben abzuwarten. Der EDPS betont jedoch, dass ein neuer Rahmen für den transatlantischen Datenverkehr im Lichte der vom Gerichtshof der Europäischen Union aufgestellten Anforderungen nachhaltig sein muss.

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.:

BvD begrüßt „Privacy Shield“-Nachfolgeabkommen, mahnt aber vor überzogenen Erwartungen

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen:

Können Daten jetzt wieder einfach in die USA übermittelt werden? Nein. Es gibt noch keinen Angemessenheitsbeschluss für die USA. Die EU-Kommission und die USA haben sich bisher nur prinzipiell geeinigt.

 

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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