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01.09.2022

Einsehbare Personaldaten

Einsehbar gespeicherte Personaldaten

In einem Teil des Netzwerkes der Polizei Bremen, in welchem Daten abgelegt werden können, um einem größeren Kreis von zugriffsberechtigten Nutzer:innen die Möglichkeit zu geben, gemeinsam Daten zu verarbeiten, wurden durch einen Mitarbeiter unter anderem auch Personaldaten abgelegt. Auch wenn kein Zugriff auf die Ordnerinhalte möglich war, so waren doch die Überschriften der Ordnerstrukturen für sämtliche Personen mit einer Zugriffsberechtigung für den betreffenden Teil des Netzwerkes sichtbar. Einsehbar waren neben den Namen einzelner Beschäftigter auch weitere Überschriften wie zum Beispiel „Auflistung von Krankheitstagen“, „Beurteilung“, „Schwerbehinderung“. Nachdem die Polizei Bremen von der Fehlspeicherung Kenntnis erlangt hatte, wurde der entsprechende Ordner umgehend gesperrt und kurz darauf komplett gelöscht. Außerdem meldete die Polizei Bremen den Datenschutzvorfall und berichtete auf Nachfrage hin darüber, dass vor Inkrafttreten des novellierten Bremischen Polizeigesetzes (BremPolG) im November 2020 sämtliche Mitarbeiter:innen mittels Multiplikatoren-Schulungen über die neuen datenschutzrechtlichen Regelungen des BremPolG geschult worden seien. Aufgrund des genannten Vorfalls seien zusätzliche Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt worden. Auch wurde angekündigt, zukünftig häufiger Schulungen zum Thema Datenschutz durchzuführen. Darüber hinaus werde eine Anpassung der Führungskräftequalifizierung geprüft, um auch hier für eine Sensibilisierung bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten zu sorgen.

Quelle: LfDI Bremen

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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