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03.06.2024

E-Mail zur Erlaubnis für Telefonwerbung

Ist eine Anfrage per E-Mail zur Erlaubnis für Telefonwerbung zulässig?

Diese Frage erreicht uns regelmäßig, und es ist für Marketingaktionen von Unternehmen entscheidend im Vorfeld, eine eindeutige Antwort darauf zu liefern: Nein, es ist nicht gestattet, per E-Mail um Erlaubnis für Telefonwerbung zu bitten, es sei denn, es liegt ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand vor. Dies wäre der Fall, wenn Sie von einem vermuteten Einverständnis der betreffenden Person ausgehen können. Andernfalls dürfen Sie nicht per E-Mail anfragen, ob Telefonwerbung erwünscht ist, da die rechtlichen Anforderungen für E-Mails nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) strenger sind als die für Telefonwerbung. Eine Erstansprache per E-Mail, um ein solches Einverständnis zu erlangen, ist generell nicht zulässig.

Welche Alternativen stehen Ihnen zur Verfügung? Rechtlich abgesicherte Methoden beinhalten das Versenden Ihrer Anfragen per Briefpost oder einen persönlichen Besuch, um das Einverständnis einzuholen. Eine zusätzliche wirksame Möglichkeit besteht darin, potenzielle Kunden durch gezielte Werbeanzeigen oder über Inhaltsmarketing anzusprechen. Diese Methoden erlauben es Ihnen, Interessenten auf natürliche und rechtlich korrekte Weise zu erreichen.

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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