Dass beim Kopieren und Einfügen von Texten besondere Sorgfalt erforderlich ist, zeigt ein ungewöhnlicher Vorfall aus einer bayerischen Justizvollzugsanstalt: Dort hatte eine Mitarbeiterin vor Urlaubsantritt eine automatische Abwesenheitsbenachrichtigung für ihren dienstlichen E-Mail-Account eingerichtet. Dabei hatte sie jedoch nach dem eigentlich gewollten Benachrichtigungstext versehentlich personenbezogene Daten eines Gefangenen aus einem zuvor bearbeiteten Vorgang miteingefügt („Copy & Paste“).
In der Folge erhielten die Kommunikationspartner durch die Abwesenheitsnotiz aufschlussreiche Angaben zu sozialen Bindungen, Delikten sowie schulischer und beruflicher Laufbahn eines bestimmten Gefangenen. Wenigstens war dieser nur mit seinem im deutschsprachigen Raum verbreiteten Nachnamen bezeichnet.
Nach dem Bekanntwerden des Vorfalls wurde der automatisierte Abwesenheitsassistent unverzüglich deaktiviert, der Vorfall mit der Bediensteten besprochen und auch die übrige Belegschaft sensibilisiert.
Die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten hatte voraussichtlich kein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der betroffenen Person zur Folge, weil eine konkrete Zuordnung anhand der versehentlich preisgegebenen Daten nahezu ausgeschlossen werden konnte. Gleichwohl verweist der Fall auf eine wichtige und gern vergessene „Windows-Routine“: Beim Einfügen von kopierten Inhalten muss immer geprüft werden, ob nicht unbeabsichtigt zu viele Daten weitergegeben werden.
Quelle: Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)
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