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01.08.2022

E-Mail Post vom Lieblingsverein

FSV Mainz 05: E-Mail Post vom Lieblingsverein nach Heimspiel

Nach dem Heimspiel gegen Borussia Mönchengladbach am 24. August 2019 wertete der 1. FSV Mainz 05 e.V. aus, welche verkauften Tickets zum Betreten des Stadions genutzt wurden. Basierend auf dieser Auswertung versandte der Verein an 10.103 Ticketkäufer E-Mails. Dabei erhielten die Ticketkäufer, deren Tickets nicht zum Betreten des Stadions genutzt wurden, einen anderen E-Mail-Inhalt als die Ticketkäufer, von denen man davon ausging, dass sie beim Spiel im Stadion anwesend waren, da ihr Ticket für den Zugang zum Stadion genutzt wurde. Wurde das Ticket zum Betreten des Stadions genutzt, enthielt die E-Mail einen Dank für die Unterstützung beim Spiel. Wurde das Ticket hingegen nicht benutzt, wurde das Bedauern darüber ausgedrückt, dass der Ticketkäufer beim Spiel nicht anwesend war. Weder für die Auswertung des Stadionzugangs noch für den Versand der E-Mail konnte der Verein Einwilligungen der betroffenen Personen vorlegen. Die Verarbeitung konnte auch nicht auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt werden.

Der LfDI verwarnte den Verein aufgrund dieses Sachverhalts Anfang 2020, da er ohne die Einwilligung der betroffenen Personen das Betretungsverhalten von 10.103 Personen beim Heimspiel ausgewertet hat, um im Anschluss eine E-Mail mit gezielten Informationen – je nachdem ob die betroffene Person beim Spiel anwesend war oder nicht – an 10.103 Personen zu versenden.

Im Rahmen der Gespräche und dem Schriftverkehr mit dem Verein zum o.g. Sachverhalt, teilte der Verein mit, dass er zukünftig die Auswertung des Zutrittsverhaltens der Ticketinhaber beim Betreten des Stadions in einen Passus in seiner Allgemeinen Ticketbedingungen (ATGB) aufnehmen wolle. Der Verein ging davon aus, dass die Auswertung des Zutrittsverhaltens dann Vertragsbestandteil würde und es den Kunden frei stünde, diesen Vertrag mit ihm zu schließen, die Tickets anonym im Fanshop zu kaufen oder auf einen Stadionbesuch zu verzichten. Jeder Kunde habe außerdem weiterhin die Möglichkeit, dem Erhalt von Werbemails des Vereines zu widersprechen.

Der LfDI sprach daraufhin eine Warnung aus, dass die Auswertung des Zutrittsverhaltens der Ticketinhaber beim Betreten des Stadions zur werblichen Ansprache ohne die Einwilligung der betroffenen Personen gegen Art. 6 Abs. 1 DSGVO verstößt. Allein die Aufnahme eines Abschnitts in die ATGB, dass eine Auswertung des Zutrittsverhaltens der Ticketinhaber beim Betreten des Stadions erfolgt, macht die Auswertung zwar unter Umständen zu einem Vertragsbestandteil, jedoch ist die Auswertung weiterhin keine Verarbeitung, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist, wie es Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verlangt. Die Auswertung des Zutrittsverhaltens ist hingegen nur dann zur Erfüllung des Vertrages erforderlich, wenn das Betreten des Stadions durch den Ticketinhaber eine zwingende Bedingung für das Vertragsverhältnis oder für zukünftige Verträge wäre. Der Verein hatte dargelegt, dass es einzelne Vereine gebe, die ihren Kunden Dauerkarten abnehmen oder sie für den Kauf für Tickets für zukünftige Spiele sperren, wenn sie die gekauften Tickets nicht zum Betreten des Stadions nutzten, sondern verfallen lassen. In diesen Fällen ist die Vertragsleistung auf Seiten des Vereins die Zutrittsberechtigung ins Stadion am Spieltag und die Vertragsleistung des Kunden, das Ticket zu bezahlen sowie am Tag des Spiels das Ticket zur Betretung des Stadions zu nutzen. Kommt der Ticketkäufer seinen Vertragspflichten nicht nach, können daran Konsequenzen wie die Aberkennung der Dauerkarten oder die Sperrung für zukünftige Ticketkäufe geknüpft werden. Um die Erfüllung dieser Vertragsleistungen des Ticketkäufers kontrollieren zu können, können die Vereine (ausschließlich) in diesem Fall dazu das Betretungsverhalten der Ticketkäufer kontrollieren. Der 1. FSV Mainz 05 e.V. teilte jedoch mit, dass die Gegenleistung des Ticketkäufers weiterhin nur eine monetäre sein soll. Weder soll der Kunde mit seinen Daten zahlen noch hat er eine Präsenzpflicht im Stadion am Spieltag, zu deren Kontrolle eine Auswertung des Betretungsverhaltens erforderlich wäre. Aufgrund der Corona Pandemie wurde der Besuch von Fans im Stadion kurz nach der Warnung des LfDI eingestellt. Das vom Verein geplante Vorhaben der Auswertung des Zutrittsverhaltes wurde aufgrund dessen nicht weiter betrieben.

Quelle: LfDI Rheinland-Pfalz

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