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26.04.2020

E-Mail-Adressen an Postdienstleister

Ist eine Weitergabe von E-Mail-Adressen an Postdienstleister ist im Rahmen des Onlineversandhandels ohne Einwilligung des Kunden zulässig?

Es scheint immer noch einige Händler im Bereich des Onlineversandhandels zu geben, die die E-Mail-Adressen ihrer Kunden ohne deren Einwilligung an den Postdienstleister weitergeben, den sie mit der Auslieferung der bestellten Ware an den Kunden beauftragen. Dadurch werde es dem Paketdienst ermöglicht, den einzelnen Kunden stets über den aktuellen Stand des Versandes zu informieren, wird hier händlerseitig typischerweise argumentiert. Der Händler erachtet dies regelmäßig als „Serviceleistung“ – Kundenbeschwerden werden deshalb oftmals nicht ernst genommen.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist die Übermittlung der E-Mail-Adresse an den Postdienstleister nur bei Vorliegen einer Einwilligung des Kunden zulässig. Unproblematisch ist es natürlich, wenn der Onlinehändler bereits selbst die Zustellinformationen bzw. einen Link in der eigenen Bestellbestätigung zur Verfügung stellt. Eine Übermittlung an den Paketdienst wird damit hinfällig.

Quelle: BayLDA

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