Doppelte Verhältnismäßigkeitsprüfung
Doppelte Verhältnismäßigkeitsprüfung im Personalwesen
Zur Vermeidung und Aufdeckung von Straftaten oder schwerwiegenden Gesetzesverstößen wird im Allgemeinen eine Sachverhaltsaufklärung durchgeführt, bei der die ermittelnde Stelle im Unternehmen zusammen mit der Personalabteilung beteiligt ist. Ziel dieses Prozedere ist das Unternehmen und den Beschäftigen vor Schäden zu schützen. Die Sachverhaltsaufklärung kann nur im Rahmen der privatrechtlichen Befugnisse und unter ausdrücklicher Beachtung des Datenschutzes durchgeführt werden.
Generell wird ab einer bestimmten Stufe des Verfahrens auch die Interessenvertretung (Betriebsrat) des betroffenen Mitarbeiters als auch der Datenschutzbeauftragte mit einbezogen um die durchzuführenden Maßnahmen zur Aufklärung des Vorfalls abzustimmen. Diese werden dann dem Betroffenen so schnell wie möglich mitgeteilt.
In der Praxis, wird es bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung darauf ankommen, ob ein Straftatbestand oder schwerwiegender Gesetzesverstoß vorliegt, der zu mindestens eine Abmahnung rechtfertigt. Ist dies der Fall, so wird der Datenschutzbeauftragte zusammen mit der Interessenvertretung prüfen, ob die Nutzung der Daten des Beschäftigten im Hinblick auf seine Interessen verhältnismäßig ist.
Der Datenschutzbeauftragte hat bei der Durchführung der Maßnahmen eine beratende Funktion, um die Konformität zu den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Müssen Informationen an Behörden übermittelt werden, geschieht dies in einer engen Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten.
Für Bagatellvergehen findet die doppelte Verhältnismäßigkeitsprüfung keine Anwendung. Hier sind in der Regel auch keine Ermittlungen notwendig, die Persönlichkeitsrechte hinsichtlich des Datenschutzes eines Beschäftigten betreffen.
Wie man hier sehen kann, treffen neben verschiedenen Rechtsgebieten auch unterschiedliche Interessen zusammen, bei denen es zu Konflikten in der Umsetzung kommen kann. Aus diesem Grund ist eine detaillierte Analyse der Prozesse im Vorfeld, als auch eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten unabdingbar.
Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:
- Kein Backup, kein Mitleid! Datensicherung mit NAS und Festplatte
- Datenpanne auf Reisen durch Visual Hacking- Blickschutz hilft.
- Denkanstoß – Daten(schutz)risiko USB-Stick, es passiert immer wieder
- Aktenvernichter für den Arbeitsplatz – Gegen Datenpannen auf Papier
- Tipp: Textpassagen mit einem Camoflage-Rollstempel unkenntlich machen
- Aufsichtsbehörde empfiehlt Buch: DSGVO /ePrivacy auf Websites umsetzen
- Recht im Online-Marketing: So schützen Sie sich vor Fallstricken zur DSGVO
Dieser Absatz enthält Affiliatelinks/Werbelinks