Dokumentation der Übergabe einer fristlosen Kündigung
Fristlose Kündigungen sind für Beschäftigte wie für Arbeitgeber eine heikle Angelegenheit. Ein Beschäftigter beklagte sich beim ULD, dass ihm die fristlose Kündigung durch einen ihm bekannten Beschäftigten des Arbeitgebers persönlich überbracht worden sei und sowohl der Inhalt der Kündigung als auch die Übergabe von diesem fotografiert worden sei. Der Beschäftigte fühlte sich dadurch in seinem Recht auf Datenschutz verletzt.
Die Kenntnisnahme des Inhalts eines Kündigungsschreibens zu Zwecken des Nachweises der Übergabe war als erforderlich zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses im Sinne des § 26 BDSG anzusehen. Bei anderen Übergabeformen, wie beispielsweise bei einem Ein-schreiben, könnte sowohl die Zustellung scheitern, wenn der Empfänger beim Zustellversuch nicht anwesend ist, oder der Inhalt des zugestellten Briefes kann nicht rechtssicher nachgewiesen werden.
Zu prüfen war in diesem Fall zudem, ob das Fotografieren des Inhalts und der Übergabe der fristlosen Kündigung als (noch) erforderlich erachtet werden konnte oder ob es sich dabei um eine nicht gerechtfertigte Verarbeitung personenbezogener Daten handelte, weil die Übergabe durch den Boten persönlich bezeugt werden könnte. Erforderlich ist eine Verarbeitung dann, wenn sie zur Erreichung des legitimen Zweckes der Verarbeitung notwendig ist und kein anderes gleich geeignetes milderes Mittel zur Verfügung steht. Der Nachweis durch eine Fotografie, dass gerade ein Schreiben mit dem Inhalt einer fristlosen Kündigung vom Boten übergeben wird, konnte als erforderlich beurteilt werden, weil sie die Übergabe gerade dieses Schreibens dokumentierte.
Zu prüfen war in diesem Fall zudem, ob das Fotografieren des Inhalts und der Übergabe der fristlosen Kündigung als (noch) erforderlich erachtet werden konnte oder ob es sich dabei um eine nicht gerechtfertigte Verarbeitung per- sonenbezogener Daten handelte, weil die Übergabe durch den Boten persönlich bezeugt werden könnte. Erforderlich ist eine Verarbeitung dann, wenn sie zur Erreichung des legitimen Zweckes der Verarbeitung notwendig ist und kein anderes gleich geeignetes milderes Mittel zur Verfügung steht. Der Nachweis durch eine Fotografie, dass gerade ein Schreiben mit dem Inhalt einer fristlosen Kündigung vom Boten übergeben wird, konnte als erforderlich beurteilt werden, weil sie die Übergabe gerade dieses Schreibens dokumentierte.
Was ist zu tun? Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass nicht nur bei Begründung und Durchführung eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern auch bei dessen Beendigung nur solche Daten verarbeitet werden, die zu diesen Zwecken erforderlich sind.
Quelle: ULD
Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:
- Ombudsstelle und Hinweisgebersystem für Hinweisgeber:innen (Whistleblower)
- Kein Backup, kein Mitleid! Datensicherung mit NAS und Festplatte
- Datenpanne auf Reisen durch Visual Hacking- Blickschutz hilft.
- Denkanstoß – Daten(schutz)risiko USB-Stick, es passiert immer wieder
- Aktenvernichter für den Arbeitsplatz – Gegen Datenpannen auf Papier
- Tipp: Textpassagen mit einem Camoflage-Rollstempel unkenntlich machen
- Aufsichtsbehörde empfiehlt Buch: DSGVO /ePrivacy auf Websites umsetzen
- Recht im Online-Marketing: So schützen Sie sich vor Fallstricken zur DSGVO
Dieser Absatz enthält Affiliatelinks/Werbelinks