Immer mehr Versicherungsunternehmen bieten an, Versicherungen auch digital abzuschließen. Dies bedingt aber, dass die versicherungsrechtlichen Anforderungen in Einklang zu bringen sind mit dem Interesse des Versicherungsnehmers, seine Daten zu schützen. So obliegt es den Versicherungen etwa nach § 7 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und der dazugehörigen Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen den Versicherungsnehmer auch über sensiblere Informationen, wie zum Beispiel Einzelheiten zur Beitragszahlung, zu informieren. Werden solche Informationen auch online zur Verfügung gestellt, bedingt dies auf Seiten der technischen und organisatorischen Maßnahmen auch angepasste Lösungen. Wenn beispielsweise eine (teilweise) Verschleierung der Informationen nicht möglich ist und diese im Klartext angezeigt werden müssen, dann ist dies etwa bei dem Online-Registrierungsprozess und der Online-Authentifizierung durch weitergehende Schutzmaßnahmen (wie etwa eine Zweifaktorauthentifizierung, einen individualisierte Registrierungslink etc.) auszugleichen.
Quelle: LfDI Saarland
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