Diebstahl einer Kamera mit Speicherkarte
Wie lösche ich mobile Speichermedien sicher!
Viele Unternehmen, Vereine und auch öffentliche Stellen verfügen über eigene Fotokameras, um für unterschiedliche Zwecke Aufnahmen anfertigen zu können. Dabei kann es sich etwa um Fotografien zur Pflege der internen Firmenkultur, zu Werbezwecken oder für die Ausgestaltung einer Vereinszeitschrift handeln.
Werden auf den Fotografien Personen abgebildet, so sind die rechtlichen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und des Kunsturhebergesetzes zu beachten. Neben der Anfertigung der Fotografien gilt dies – wie für sämtliche personenbezogenen Daten – auch für deren Speicherung; hier sind durch den Verantwortlichen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung zu gewährleisten.
In einem dem ULD als Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten gemeldeten Fall konnten auch eine verschlossene Bürotür und die Verwahrung der betriebseigenen Digitalkamera in einem Möbeltresor diese Sicherheit nicht bieten: Einbrecher verschafften sich gewaltsam Zutritt durch das Fenster des Büros, öffneten den durch Schlüssel bzw. Zahlencode geschützten Tresor und stahlen die Kamera mitsamt der enthaltenen Speicherkarte.
Auch die bereits durchgeführte Sicherheitsmaßnahme, die Fotografien nach der Aufnahme auf einen Server zu übertragen und auf der Speicherkarte der Kamera zu löschen, musste im Nachhinein im Hinblick auf den Schutz der personenbezogenen Daten als wirkungslos betrachtet werden, da sich die Fotografien auf dem Speichermedium wiederherstellen lassen. Der Verantwortliche meldete den Diebstahl daher als Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
Um eine Wiederherstellung der Fotografien auszuschließen, wäre es notwendig gewesen, die auf der Speicherkarte hinterlegten Daten mithilfe einer besonderen Software unwiederbringlich zu löschen.
Neben dieser technischen Möglichkeit kann auch eine organisatorische Maßnahme Schutz bieten: Wird nach der Nutzung einer Digitalkamera die Speicherkarte entnommen und an einem anderen gesicherten Ort aufbewahrt, bleiben die Fotografien vor unbefugtem Zugriff geschützt, auch wenn die Kamera entwendet wird.
Im dargestellten Fall beurteilte der Verantwortliche das durch die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten entstandene voraussichtliche Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten der abgebildeten Personen als hoch und benachrichtigte sie unverzüglich über den Diebstahl der Kamera sowie der Speicherkarte mit ihren Fotografien. Die beim Umgang mit dem Vorfall ergriffenen Maßnahmen wurden vom ULD als ausreichend betrachtet.
Dem Verantwortlichen wurde unter Darstellung der vorgenannten Verfahren zum künftigen Schutz der Daten der Hinweis erteilt, dass hinsichtlich der personenbezogenen Daten die Grundsätze der Sicherheit der Verarbeitung nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung eingehalten werden müssen.
Quelle: ULD
Professionelles Löschen beinhaltet die Entfernung und das (z. B. mehrfache) Überschreiben der Daten. Das können Sie mit folgenden Tools sehr gut bewerkstelligen.
Tools zum Löschen und Bereinigen von Speichermedien:
ERASER
Secure Eraser
File Shredder
Disk Wiper
Parted Magic
Unter MacOS erlauben sowohl „Disk Utility“ als auch „MacClean’s File Eraser“ die Löschung und Formatierung eines Datenträgers. Apple weist jedoch darauf hin, dass die eingesetzten Methoden für SSD-Datenträger keinen ausreichenden Schutz bieten. Sollten Sie einen Datenträger nicht mehr benötigen, ist die physikalische Vernichtung die beste Alternative. Für die Vernichtung und Schutz von Papierunterlagen finden Sie in unserem Blogartikel zu Aktenvernichtern weitere Möglichkeiten.
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