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20.01.2022

Datenweitergabe im Krankenhaus

Informationen über Krankenhausaufenthalte an Dritte dürfen nur erfolgen, wenn Patient*innen einer Weitergabe zuvor ausdrücklich zugestimmt haben. Hierzu sind entsprechende Informationen im Krankenhausinformationssystem zu hinterlegen.

Bei der Aufnahme im Krankenhaus hat ein Patient angegeben, dass keine Informationen über seinen Krankenhausaufenthalt an externe Dritte herausgegeben werden sollen. Durch einen Fehler im Aufnahmeprozess wurde die Auskunftssperre nicht im Krankenhausinformationssystem vermerkt. Als eine nahe Verwandte anrief, wurde das Telefonat an den Patienten weitergeleitet. Hiergegen hat der Betroffene bei der LDI NRW Beschwerde gegen das Krankenhaus erhoben.

Aufgrund des Beschwerdeverfahrens wurden die Beschäftigten des Krankenhauses eingehend dahingehend sensibilisiert, dass Auskünfte über Krankenhauspatient*innen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erfolgen dürfen. Gleichzeitig wurde der Aufnahmeprozess verbessert. Standardmäßig wird nun detailliert abgefragt, ob und an wen welche Auskünfte erteilt werden dürfen. Diese Informationen werden im Krankenhausinformationssystem hinterlegt. Zudem findet eine regelmäßige Überprüfung des Aufnahmeprozesses durch Qualitätsmanagementbeauftragte des Krankenhauses statt. Verbesserungsmöglichkeiten werden zusammen mit der Geschäftsleitung und Datenschutzbeauftragten erarbeitet und umgesetzt. Außerdem wird das Thema „Weitergabe von Patient*innendaten und unbefugte Offenbarungen“ in internen Schulungen für Beschäftigte vertieft.


Ein effektiver Datenschutz im Krankenhaus kann nur sichergestellt werden, wenn die Prozesse auf allen Ebenen überprüft, angepasst und regelmäßig kontrolliert werden.

Quelle: LDI NRW

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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