Datenverarbeitung durch Tesla-Fahrzeuge
Die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Tesla-Fahrzeugen beschäftigt die Datenschutzaufsicht weiterhin. Eine Analyse von Fahrzeugen konnte 2020 Corona-bedingt noch nicht abgeschlossen werden.
Dass Tesla-Fahrzeuge mit vielen Kameras ausgestattet sind um bspw. Fahrerassistenzsysteme wie Spurhalteassistenten zu ermöglichen, ist grundsätzlich erwartbar. Die Aufzeichnungen von Videosequenzen zu Forschungszwecken durch Tesla und Umgebungsaufnahmen zu eigenen Zwecken eines Tesla-Halters werfen jedoch weiterhin datenschutzrechtliche Fragen auf. Da Tesla seine Europaniederlassung in den Niederlanden hat, ist die dortige Datenschutzaufsichtsbehörde für eine Prüfung der Zulässigkeit von Kameraaufnahmen (bspw. bei Bremssituationen) durch Tesla zu eigenen Zwecken (z. B. Produktentwicklung) zuständig. Anders sieht es mit dem sog. Tesla Sentry Mode aus, bei dem – sofern ein USB-Datenträger im Fahrzeug angeschlossen wird – die Fahrzeughalter zu eigenen Zwecken mitunter Aufnahmen durchführen. Zuständig ist nach Auffassung des ByLDA hierzu vergleichbar zum Einsatz von Dash-Cams jede deutsche Datenschutzaufsichtsbehörde, in deren Bundesland das konkrete Tesla-Fahrzeug zugelassen ist.
Sobald ein Halter den Sentry Mode aktiviert, wird dieser datenschutzrechtlich Verantwortlicher und muss dann eine Rechtsgrundlage für bspw. eine Aufnahme auf einem Supermarktparkplatz nachweisen können, falls andere Besucher, die das Auto nur in geringem Abstand passieren, von dem Tesla-Fahrzeug aufgezeichnet werden. Neben der Rechtsgrundlage stellt sich auch die Frage, wie dann mit den Informationspflichten umgegangen werden kann, da i. d. R. zwar im Fahrzeuginneren eine Aufnahmeanzeige dargestellt wird, diese aber von Passanten, die keinen Blick in das Fahrzeug werfen, nicht gesehen wird.
Die Fallzahlen zu Datenschutzbeschwerden zu Tesla bewegen sich im niedrigen Bereich und bestehen meist aus allgemeinen Fragen zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Aufzeichnungsmöglichkeit durch Tesla, die in die Zuständigkeit der niederländischen Datenschutzaufsicht fallen. Bei Beschwerden zum Tesla Sentry Mode wäre es für die Aufsichtsbehörde wichtig, dass Nachweise einer aktiven Aufzeichnung sowie ein Fahrzeugkennzeichen bei der Beschwerde mitgeteilt werden, um hierzu nach Prüfung des spezifischen Einzelfalls auch ein Musterverfahren der Untersagung des Tesla Sentry Mode oder gar ein Bußgeldverfahren gegen den Tesla-Halter, sofern ein gravierender Fall vorliegt, einleiten zu können.
Genauere Analysen der Datenflüsse von Tesla-Fahrzeugen bedürfen auch technischer Prüfungen. Ende 2020 konnten das BayLDA bei einem TeslaFahrzeug ein erstes Prüfszenario im eigenen IT-Labor validieren. Eine mehrtägige technische Prüfung eines Tesla-Fahrzeugs ist für 2021 geplant, sobald die Corona-Maßnahmen eine solche Analyse ermöglichen.
Quelle: BayLDA
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