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13.06.2022

Datenverarbeitung beim BND

Die Herstellung datenschutzkonformer Zustände beim Bundesnachrichtendienst (BND) braucht zuweilen einen langen Atem. Schon im Jahr 2009 wurden datenschutzrechtliche Verstöße im Rahmen des Betriebes einer zentralen Großdatei beim BND festgestellt. Diese wurden bis heute nicht vollständig behoben.

Bereits in meinem 23. Tätigkeitsbericht hat der BfDI über datenschutzrechtliche Verstöße in einer beim BND geführten Großdatei berichtet. Unter anderem hatte der BND in dieser Großdatei keine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Wiedervorlage- und Löschungsüberprüfungen implementiert und durchgeführt. Dies hatte zur Konsequenz, dass sich in dieser Datei personenbezogene Daten befanden, deren Verarbeitung nicht mehr erforderlich und damit unzulässig war. Gleichwohl ist eine Löschung dieser Daten nicht erfolgt.

Ende 2015 implementierte der BND eine systemseitige Wiedervorlage zur Überprüfung der Erforderlichkeit einer weiteren Verarbeitung oder ggf. Löschung personenbezogener Daten in der Großdatei. Dies hatte zur Folge, dass sich der Datenbestand in der Großdatei insbesondere in zwei Datenarten aufspaltete. Zum einen in solche Daten, für die eine gesetzeskonforme Löschwiedervorlage implementiert wurde, und zum anderen in solche Daten, die vor der Implementierung der Wiedervorlagefunktion in der Großdatei enthalten waren. Für letztere wurde die Wiedervorlagefunktion nicht in Funktion gesetzt, so dass diese nach zehn Jahren im aktiven Bestand ohne eine Erforderlichkeitsprüfung in den Datenschutzarchivbereich der Großdatei überführt werden. Dieses Vorgehen hält die Datenschutzbehörde auch weiterhin für datenschutzrechtlich bedenklich.

Eine nichttechnische Lösung zur Herstellung eines gesetzeskonformen Zustandes mittels Durchsicht der in der Datei enthaltenen Dokumente nach löschpflichtigen personenbezogenen Daten hat der BND bis zum heutigen Tag mit dem Verweis auf den nicht leistbaren Aufwand abgelehnt. Eine Löschung des überwiegenden Archivbestandes wurde seitens BND und Bundeskanzleramt (BKAmt) mit dem Verweis auf die Notwendigkeit des Vorhaltens der Informationen für den politischen Raum (z. B. Untersuchungsausschüsse) lange verweigert.

Im Jahr 2018 erfolgte eine Wendung dahingehend, dass das BKAmt nunmehr eine Löschung des Archivbestandes ohne Nennung eines Termins in Aussicht stellte. Zu klären seien jedoch zunächst archivrechtliche Fragestellungen mit dem Bundesarchiv. Der BfDI hat diesen Klärungsprozess aktiv unterstützt und weiter darauf hingewiesen, dass die gesetzwidrig gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen sind. Sofern eine Trennung der personenbezogenen von den nicht-personenbezogene Daten realisierbar wäre, könnten letztere natürlich auch weiterhin archiviert werden. Ist dies jedoch nicht möglich, müsste das gesamte Archiv gelöscht werden.

Eine Klärung der genannten Fragestellung zwischen BND, BKAmt und Bundesarchiv konnte bis heute nicht herbeigeführt werden. Wenngleich der Datenschutzarchivbereich nicht aktiv genutzt wird, sondern nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen zugänglich ist, wächst er bis heute stetig an.

Der BfDI wird die weitere Entwicklung beobachten und auch zukünftig auf einen datenschutzkonformen Zustand der Datei drängen.

Quelle: BfDI

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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