Datenschutzverstoß im Bereich der Zollfahndung
Bei der Zollfahndung konnten durch die Meldung eines Datenschutzverstoßes Verbesserungen im Umgang mit sichergestellten Datenträgern erreicht werden.
Die Zollfahndung meldete einen Verlust von Asservaten als Datenschutzverletzung. Es handelte sich um Datenträger, die in einem Strafverfahren sichergestellt wurden. Die Einbindung des BfDI war geboten, da derartige Datenspeicher oft eine Vielzahl sensibler personenbezogener Daten enthalten können. So können sich z.B. im Speicher eines Smartphones schnell Fotos, Chatverläufe, Passwörter und viele weitere Informationen ansammeln. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die betroffenen Asservate nicht ausreichend gegen unbefugte Kenntnisnahme ihres Inhaltes gesichert waren.
Durch die Aufarbeitung des Sachverhaltes konnte eine erhebliche Verbesserung beim künftigen Umgang mit sichergestellten Datenträgern erreicht werden. Insbesondere wurden die organisatorischen Vorgaben der Zollfahndung zum Umgang mit dieser Art von Asservaten überarbeitet. Die neuen Maßnahmen umfassen insbesondere einen gesicherten Transportweg, eine Verschlüsselung nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik und die Versendung von Datenträgern und Zugangsdaten auf getrennten Wegen. Sie sollen künftig in regelmäßigen Abständen evaluiert und den technischen Entwicklungen angepasst werden.
Quelle: BfDI
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