Datenschutz bei Bild-, Ton- und Videoaufnahmen in Kindertageseinrichtungen
Dem Datenschutz kommt im Alltag von Kindertageseinrichtungen eine wichtige Rolle zu. Die uns seit Jahren kontinuierlich erreichenden Anfragen von Eltern und von Einrichtungen zeigen, dass erhebliche Rechtsunsicherheit im Umgang mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen in der Praxis besteht. Uns erreichen immer wieder Anfragen, wann und unter welchen Voraussetzungen Film- und Fotoaufnahmen angefertigt und an wen diese weitergegeben werden dürfen.
Wie in unserem letzten Jahresbericht angekündigt, haben wir unsere gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie herausgegebene Broschüre „Datenschutz bei Bild-, Ton- und Videoaufnahmen. Was ist in der Kindertageseinrichtung zu beachten?“ in der 2. Auflage grundlegend überarbeitet und an die aktuellen rechtlichen Vorgaben der DSGVO angepasst. Gerade weil im pädagogischen Alltag häufig Unsicherheit darüber besteht, wie angesichts der zunehmenden Digitalisierung der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern gewährleistet werden kann, möchten wir den pädagogischen Fachkräften mit der Broschüre eine Hilfestellung an die Hand geben, wie sie mit den besonders sensitiven Daten der Kinder, aber auch der Beschäftigten in den Einrichtungen datenschutzgerecht umgehen können. Die Broschüre wurde zum Beginn des Kitajahres von der Senatsverwaltung an alle 2.700 Berliner Kindertageseinrichtungen versandt und kann als gedruckte Broschüre sowohl bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie als auch bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit kostenlos angefordert werden. Als PDF steht sie auch zum Download auf unserer Webseite zur Verfügung. Zudem plant die Senatsverwaltung, zu der neuen Datenschutzbroschüre eine Fortbildung zu veranstalten.
Die 44 Seiten starke Broschüre behandelt u.a. folgende Themen im Zusammenhang mit Bild-, Ton- und Videoaufnahmen in Kitas: datenschutzrechtliche Einordnung (Rechtsgrundlagen und Grundsätze), Datenschutz bei Aufnahmen von Kindern (Einwilligungserklärung, Aufnahmen bei Veranstaltungen und im pädagogischen Alltag, wissenschaftliche Projekte, Veröffentlichung durch Externe), Datenschutz von Mitarbeiter*innen (Erforderlichkeit für das Arbeitsverhältnis, Abhängigkeitsverhältnis von der Arbeitgeberin bzw. vom Arbeitgeber) und Medienkompetenz im pädagogischen Alltag.
Kinder stehen unter dem besonderen Schutz der DSGVO. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, in Zeiten zunehmender Digitalisierung von vornherein den Schutz der Daten unserer Jüngsten in den Blick zu nehmen. Die Rückmeldungen zu unserer Broschüre zeigen uns, dass diese für die Fachkräfte eine wertvolle Hilfestellung für ihre Alltagspraxis bietet.
Quelle: BInBDI
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