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16.07.2020

Datenschutz bei Sprachassistenzsystemen

Bei der Nutzung von Sprachassistenzsystemen wie Amazons Alexa, Apples Siri oder dem Google Assistant wurden seit Jahren Mitschnitte angefertigt. Diese wurden von deren Mitarbeitern bzw. beauftragten Firmen mit dem Ziel ausgewertet, die Qualität der Spracherkennung zu verbessern. Dabei geht es zum Beispiel um Fälle, in denen Sprachassistenten nicht richtig reagierten, um die falsche Erkennung von Aktivierungswörtern oder um für das System unbekannte Sprachen und Dialekte.

Die fehlerhaften Aktivierungen, bei denen die Software nämlich die Aktivierungswörter unzutreffend erkannt hat, sind ein besonderes Problem. Denn dabei können Sätze und Unterhaltungen aufgezeichnet werden, die gar nicht an den Sprachassistenten gerichtet waren. Medienberichten zufolge waren in den Mitschnitten auch sehr private Details zu hören, wie z.B. medizinische, geschäftliche oder intime Inhalte.

Problematisch ist insbesondere, dass den meisten Nutzern solcher Sprachassistenzsysteme diese Praxis nicht bewusst war – also datenschutzrechtlich ohne Einwilligung erfolgte – und sie erst durch die Medien darüber informiert wurden.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eröffnete vor diesem Hintergrund Ende Juli 2019 ein Verwaltungsverfahren, um Google zu untersagen, entsprechende Auswertungen durch Mitarbeiter oder Dritte für den Zeitraum von drei Monaten vorzunehmen. Damit sollten die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zunächst vorläufig geschützt werden, da erhebliche Zweifel bestanden, dass der Einsatz des Google Assistant die Vorgaben der DSGVO erfüllt. Zwar ist die für Google zuständige Behörde die irische Datenschutzaufsichtsbehörde, da sich die Hauptniederlassung von Google in Irland befindet. Allerdings sieht Art. 66 Abs. 1 DSGVO für Datenschutzbehörden in anderen Mitgliedstaaten auch die Möglichkeit vor, für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu treffen, wenn ein dringender Handlungsbedarf zum Schutz von Rechten und Freiheiten Betroffener besteht.

Mittlerweile lassen Google und Apple Auswertungen von Sprachassistenzsystemen nur noch nach ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer vornehmen. Amazon bietet dem Nutzer lediglich die Möglichkeit, einer solchen Auswertung zu widersprechen.

Quelle: LfD Sachsen-Anhalt

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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