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26.06.2020

Datenschutz bei Personaldienstleistern

Die LDI NRW hat 2019 eine Initiativprüfung im Bereich Beschäftigtendatenschutz bei Personaldienstleistern und Leiharbeitsunternehmen vorbereitet und Anfang 2020 in die Wege geleitet.

Im Beschäftigungsverhältnis sind durch die enge soziale Beziehung und das wirtschaftliche Abhängigkeitsverhältnis die Auswirkungen von Datenschutzverletzungen für Betroffene potenziell groß. Umgekehrt sind die eigenen Schutzmöglichkeiten der beschäftigten Person gering oder mit der Gefahr von Repressalien verbunden. Diese von Abhängigkeiten bestimmte Situation ist bei Bewerberinnen und Bewerbern sowie bei Beschäftigten in den zu untersuchenden Bereichen besonders ausgeprägt. Die Betroffenen haben oftmals nur wenige Wahlmöglichkeiten, zeitnah andere Beschäftigungsverhältnisse zu erhalten. Die Unsicherheit dieser Beschäftigungsform geht zudem oft mit geringeren Bruttoarbeitsentgelten einher.

Zur Vermittlung von Arbeitnehmern werden eine Vielzahl von Daten erhoben und mit Dritten geteilt. Daher sind solche Beschäftigtenverhältnisse potenziell besonders geeignet, tief in die Datenschutzrechte von Betroffenen einzugreifen. Für die Prüfung hat die Aufsichtsbehörde eine Auswahl von Unternehmen zusammengestellt, die eine möglichst breite Abdeckung der Branche bietet, und die Prüfung erstreckt sich dabei jeweils auf verschiedene Bereiche der Datenverarbeitung.

Zeitarbeitnehmende haben nach § 26 Abs. 8 Nr. 1 BDSG zwei „Arbeitgeber“, das entleihende Unternehmen und das Unternehmen an das entliehen wird. Diese Aufteilung erzeugt im Vergleich zu regulären Beschäftigungsverhältnissen eine weitergehende Streuung von personenbezogenen Daten und eine damit einhergehende Unübersichtlichkeit von Verantwortlichkeiten. Daher werden die eigenen Rollenverständnisse und das Bewusstsein der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit bei den zu prüfenden Unternehmen abgefragt.

Die Abgrenzung zwischen Auftragsverarbeitung und Übermittlung und die entsprechende Umsetzung in der Praxis werden untersucht. Zudem wird generell die Transparenz der Verarbeitung für die Betroffenen untersucht. Den Betroffenen wird bei der Bewerbung eine Vielzahl von Daten abverlangt. Daher werden die Fragen zur konkreten Erhebung der Daten von Betroffenen in der Bewerbungssituation gestellt. Insbesondere in Bewerbersituationen ist bei Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung nach unserer Erfahrung die Anfertigung von Ausweiskopien nicht unüblich. Auf die Einhaltung der in diesem Zusammenhang zu beachtenden rechtlichen Vorgaben wurde deshalb ein besonderes  Augenmerk gerichtet.

Hinsichtlich der Betroffenenrechte wurden die ausgewählten Unternehmen insbesondere um Stellungnahme zu der Wahrnehmung ihrer Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO und ihrer Auskunftspflicht gemäß Art. 15 DSGVO gegenüber Beschäftigten und Bewerbern befragt. Im Nachgang der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg zur Kopie von personenbezogenen Leistungsdaten auf Grundlage von Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Dezember 2018, Az. 17 Sa 11/18) ist es von Interesse, wie in den Unternehmen mit dem Recht des Betroffenen auf Kopie umgegangen wird.

Zudem werden die Konzepte zur Löschung der Daten und vor allem die Speicherdauer insbesondere der Bewerbungsunterlagen betrachtet. Häufig werden Bewerberdaten an interessierte Arbeitgeber zum Zwecke der Personalauswahl übermittelt. Es wird insoweit untersucht, wie die vermittelnden Unternehmen die Möglichkeit einer Übermittlung von anonymen Bewerberdaten beurteilen. Geprüft wird auch, welche Daten an wen auf welcher Rechtsgrundlage weitergegeben werden.


Beschäftigtendatenschutz bei Personaldienstleistern und Leiharbeitsunternehmen ist wegen der besonderen Vulnerabilität der Betroffenen ein Thema, bei dem sich die Verantwortlichen ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten besonders bewusst sein sollten. Die Aufsichtsbehörden haben sich daher veranlasst gesehen, diese Branche im Rahmen einer Initiativprüfung verstärkt zu beobachten.


Quelle: LDI NRW

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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