Daten von Insolvenzverwalter an Vermieter
Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen der Insolvenzverwaltung an Vermieter
Die Nichthaftungserklärung nach § 109 Abs. 1 S. 2 Insolvenzordnung (InsO) kann auch dann abgegeben werden, wenn die Insolvenzschuldnerin nicht im Mietvertrag benannt ist.
Eine Privatperson, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden war, beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde über eine durch die Insolvenzverwalterin erfolgte Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten. Konkret hatte sich die Insolvenzverwalterin an die Eigentümerin der von der Schuldnerin genutzten Wohnung gewandt, diese über das laufende Insolvenzverfahren informiert sowie darauf hingewiesen, dass das Mietverhältnis nicht gekündigt werde und Ansprüche, die nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist des Mietverhältnisses fällig werden, nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
Die Insolvenzverwalterin berief sich in ihrem Schreiben an die Eigentümerin auf die Regelung des § 109 Abs. 1 S. 2 InsO. Ihrem Wortlaut nach setzt die Norm voraus, dass der Insolvenzschuldner Partei des Mietvertrags ist. Gerade dies wurde durch die Beschwerdeführerin bestritten, die ggü. der Insolvenzverwalterin argumentierte, dass lediglich ihr Ehemann, aber nicht sie selbst Vertragspartei sei.
Gleichwohl haben wir die vorliegende Datenverarbeitung als zulässig erachtet: Denn nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können auch nicht im Vertrag benannte Personen stillschweigend Mietvertragsparteien werden. Dies konnte die Insolvenzverwalterin trotz der gegenlautenden Erklärungen der Schuldnerin nicht mit Sicherheit ausschließen. Gleichzeitig hat sie die Pflicht, die Insolvenzmasse zu sichern und zu verhindern, dass diese durch entstehende Forderungen geschmälert wird. Anderenfalls würde sie sich schadensersatzpflichtig machen (vgl. § 60 Abs. 1 InsO). Vor diesem Hintergrund wird davon ausgegangen, dass die Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 c) DSGVO i.V.m. den Regelungen der InsO gestützt werden konnte.
Quelle: BayLDA
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