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02.02.2026

Dashcams im Straßenverkehr

Diverse Bußgeldentscheidungen entfielen zudem erneut auf Dashcams und andere Kamerasysteme, die anlasslos Videosequenzen aufzeichneten und damit von den Verantwortlichen unzulässig eingesetzt wurden. Geldbußen in Höhe von 2.500 Euro beziehungsweise 4.200 Euro wurden gegen Unternehmen festgesetzt, die in jeweils einem Firmenfahrzeug eine Dashcam verwendet haben.

Sanktioniert werden nur Fälle, in denen Videosequenzen anlasslos aufgezeichnet (gespeichert) werden. Ist die Kamera so eingestellt, dass nur bei Anlässen die Speicherung einer kurzen Videosequenz erfolgt, sanktionieren wir dies nicht. Dabei darf die Videosequenz bei diesem sogenannten Prerecording auch einen kurzen Zeitraum von bis zu 30 Sekunden vor dem Ereignis umfassen. Unabhängig davon haben die Betreiber von Dashcams und ähnlichen Kameras auf die Informationspflichten zu achten.

Zu Dashcam-Geldbußen haben wir bereits ausführlich berichtet und einen umfangreichen Fragen-Antworten-Katalog für Betreiberinnen und Betreiber von Dashcams veröffentlicht, den wir im Berichtszeitraum aktualisiert haben.

Quelle: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

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