Ohne Erlaubnis: Chef darf Browserverlauf prüfen!
Ein Arbeitgeber hatte den Verdacht, dass dass ein Mitarbeiter den Dienstrechner regelmäßig während der Arbeitszeit für die private Internetnutzung verwendet, obwohl die private Nutzung des Internets nur in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen gestattet war. Insgesamt addierten sich so fünf Arbeitstage für die private Verwendung zusammen.
LAG Berlin-Brandenburg: Arbeitgeber dürfen den privaten Internet-Gebrauch ihrer Beschäftigten kontrollieren und bei Zuwiderhandlung kündigen.
Das LAG hat entschieden, dass Arbeitgeber bei Verdacht auf eine unerlaubte Internetnutzung den Browserverlauf des Dienstrechners kontrollieren dürfen. Eine Zustimmung des Arbeitnehmers ist dafür nicht erforderlich. Der Arbeitgeber habe keine Möglichkeit gehabt, mit anderen Mitteln den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen. Das geht aus einer veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor. (AZ: 5 Sa 657/15)
Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:
- Kein Backup, kein Mitleid! Datensicherung mit NAS und Festplatte
- Datenpanne auf Reisen durch Visual Hacking- Blickschutz hilft.
- Denkanstoß – Daten(schutz)risiko USB-Stick, es passiert immer wieder
- Aktenvernichter für den Arbeitsplatz – Gegen Datenpannen auf Papier
- Tipp: Textpassagen mit einem Camoflage-Rollstempel unkenntlich machen
- Aufsichtsbehörde empfiehlt Buch: DSGVO /ePrivacy auf Websites umsetzen
- Recht im Online-Marketing: So schützen Sie sich vor Fallstricken zur DSGVO
Dieser Absatz enthält Affiliatelinks/Werbelinks