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14.03.2020

Chef darf Browserverlauf prüfen

Ohne Erlaubnis: Chef darf Browserverlauf prüfen!

Ein Arbeitgeber hatte den Verdacht, dass dass ein Mitarbeiter den Dienstrechner regelmäßig während der Arbeitszeit für die private Internetnutzung verwendet, obwohl die private Nutzung des Internets nur in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen gestattet war. Insgesamt addierten sich so fünf Arbeitstage für die private Verwendung zusammen.

LAG Berlin-Brandenburg: Arbeitgeber dürfen den privaten Internet-Gebrauch ihrer Beschäftigten kontrollieren und bei Zuwiderhandlung kündigen.

Das LAG hat entschieden, dass Arbeitgeber bei Verdacht auf eine unerlaubte Internetnutzung den Browserverlauf des Dienstrechners kontrollieren dürfen. Eine Zustimmung des Arbeitnehmers ist dafür nicht erforderlich. Der Arbeitgeber habe keine Möglichkeit gehabt, mit anderen Mitteln den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen. Das geht aus einer veröffentlichten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg hervor. (AZ: 5 Sa 657/15)

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