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06.03.2024

CEF 2024 – Auskunftsrecht

Die CEF 2024 Initiative und die EDPB-Leitlinien 01/2022:  Fokus auf das Auskunftsrecht

Die Datenschutzlandschaft in der EU erlebt mit der Einführung der CEF 2024 Initiative des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) und den EDPB-Leitlinien 01/2022 einen bedeutenden Schritt nach vorn. Dieser Artikel beleuchtet die Kernpunkte dieser Initiativen und deren Implikationen für Unternehmen.

Angestoßen vom EDSA, zielt die CEF 2024 Initiative darauf ab, das Auskunftsrecht von Betroffenen innerhalb der EU zu stärken. Deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden beteiligen sich aktiv, um die Praxis der Umsetzung dieses Rechts durch Organisationen zu evaluieren. Ein strukturierter Fragebogen soll dabei helfen, die Notwendigkeit von Anpassungen oder Klarstellungen der bestehenden Leitlinien zu identifizieren.

EDPB-Leitlinien 01/2022 zum Auskunftsrecht:
Diese Leitlinien stellen klare Anforderungen an Unternehmen:

  1. Verarbeitungsbestätigung: Unternehmen müssen bestätigen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  2. Datenzugriff: Gewährung des Zugriffs auf verarbeitete personenbezogene Daten.
  3. Transparenz: Bereitstellung von Informationen über Verarbeitungszwecke, Datenkategorien, Empfänger, und mehr.
  4. Zeitnahe Bearbeitung: Anfragen sollten idealerweise innerhalb eines Monats bearbeitet werden.
  5. Kostenlose Erstkopie: Die erste Kopie der Daten muss kostenlos bereitgestellt werden.
  6. Sicherheitsmaßnahmen: Einhaltung von Sicherheitsanforderungen und sichere Datenübermittlung.

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und Betroffenen zu ermöglichen, die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zu überprüfen. Die koordinierte Aktion und die Leitlinien verstärken nicht nur die EU-weite Durchsetzung der DSGVO, sondern fördern auch die Kooperation zwischen den Datenschutzbehörden.

Quelle: DSK

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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