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10.10.2025

Bildnachweise im Impressum

Bildnachweise im Impressum – warum das oft nicht reicht

Wer Bilder auf einer Website nutzt, muss die Urheber korrekt nennen. Viele Unternehmen platzieren Bildnachweise im Impressum – doch das genügt in den meisten Fällen nicht und kann rechtliche Folgen haben.

Was ist ein Bildnachweis?

Ein Bildnachweis ist die Angabe des Urhebers, also der Person, die ein Bild erstellt hat – beispielsweise ein Fotograf, Designer oder Künstler. Dieser Name muss im Zusammenhang mit dem Bild erscheinen. Nur wenn ein Urheber oder eine Bildagentur ausdrücklich zustimmt, darf die Nennung ausschließlich im Impressum erfolgen.

Rechtliche Vorgaben

Nach § 13 UrhG haben Urheber ein Recht darauf, namentlich genannt zu werden. Das bedeutet: Wer Bilder veröffentlicht, muss auch die Quelle und den Urheber sichtbar angeben. Zusätzlich können Lizenz- oder Nutzungsverträge weitere Vorgaben enthalten – etwa die Pflicht, auch die Bildagentur (z. B. Shutterstock oder Adobe Stock) zu nennen.

Praxisbeispiel

Ein Onlineshop, der Produktfotos nutzt, sollte den Fotografen direkt am Bild nennen. Ein Hinweis nur im Impressum wäre nicht ausreichend, da die Verbindung zwischen Bild und Urheber fehlt.

Risiken bei fehlenden Angaben

Unternehmen, die Bildnachweise falsch oder gar nicht angeben, riskieren:

  • Abmahnungen durch Anwälte

  • Schadensersatzforderungen der Urheber

  • zusätzliche Kosten durch Rechtsstreitigkeiten

Empfehlung für Unternehmen

Um rechtlich sicher zu handeln, sollten Bildnachweise immer direkt am Bild oder zumindest im unmittelbaren Kontext erscheinen. Nur wenn die Lizenzbedingungen es ausdrücklich erlauben, reicht die Angabe im Impressum aus.

👉 Prüfen Sie Ihre Website: Sind alle Bildquellen korrekt angegeben? Falls nicht, passen Sie die Angaben zeitnah an, um unnötige Abmahnungen zu vermeiden.

Sind Sie sicher, ob Ihr Unternehmen oder Behörde im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit optimal aufgestellt ist?

Lassen Sie sich unverbindlich von einem Datenschutzbeauftragten beraten.

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Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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