Bewertungserinnerungen per Mail
Bewertungserinnerungen per E-Mail sind ein beliebtes Marketinginstrument. Doch rechtlich bergen sie erhebliche Risiken: Auch eine einfache Bitte um eine Produktbewertung gilt als Werbung. Das bedeutet: Ohne vorherige, ausdrückliche Einwilligung des Kunden ist der Versand solcher Mails nicht erlaubt. Eine voreingestellte Zustimmung reicht nicht aus – das hat die Rechtsprechung mehrfach bestätigt.
Was Unternehmen beachten sollten
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Einwilligung einholen: Kunden müssen aktiv und eindeutig zustimmen, dass sie Bewertungserinnerungen per Mail erhalten möchten.
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Keine Voreinstellungen: Vorgekreuzte Checkboxen sind unzulässig. Nur ein bewusst gesetzter Haken zählt.
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Widerruf ermöglichen: Jede Mail sollte einen klar erkennbaren Abmeldelink enthalten.
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Dokumentation sichern: Nachweisbar speichern, wann und wie die Einwilligung erteilt wurde.
Praxisbeispiel
Ein Onlinehändler verschickt nach dem Kauf automatisch eine Bewertungserinnerung. Da der Kunde dieser Nutzung seiner E-Mail-Adresse nicht ausdrücklich zugestimmt hat, drohte eine Abmahnung. Die Kosten: über 500 Euro – zusätzlich wurde ein DSGVO-Auskunftsersuchen gestellt, was den Aufwand weiter erhöhte.
Tipps für die Umsetzung
Unternehmen sollten ihre Prozesse prüfen:
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Double-Opt-In für Newsletter und Bewertungserinnerungen nutzen.
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Getrennte Einwilligungen abfragen – Newsletter und Bewertungserinnerungen nicht vermischen.
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Regelmäßig Einwilligungen kontrollieren und dokumentieren.
So vermeiden Händler teure Abmahnungen und zeigen gleichzeitig, dass sie den Datenschutz ernst nehmen.
➡️ Empfehlung: Prüfen Sie Ihre E-Mail-Prozesse und holen Sie für Bewertungserinnerungen immer eine separate, nachweisbare Einwilligung ein.
Sind Sie sicher, ob Ihr Unternehmen oder Behörde im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit optimal aufgestellt ist?
Lassen Sie sich unverbindlich von einem Datenschutzbeauftragten beraten.
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