Im Bereich Werbung und Adresshandel erreichen die Datenschutzbehörde zahlreiche Beratungsanfragen Betroffener. Dabei ging es insbesondere um die Abbestellung von Newslettern, den unerwünschten Erhalt von Kundenzufriedenheitsbefragungen und Fragen zum Umfang der Rechte der von Datenverarbeitungen durch Unternehmen der Werbe- und Adresshandelsbranche Betroffenen. Bei diesen in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verankerten Rechten handelt es sich zum Beispiel um Auskunftsrechte der betroffenen Personen und das Recht auf Löschung personenbezogener Daten.
Die Datenschutzbehörde informierte die Betroffenen in diesem Zusammenhang darüber, dass Verantwortliche verpflichtet sind, den Betroffenen unter anderem Auskunft darüber zu erteilen, welche ihrer Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck dies geschieht, für welche Dauer die Daten gespeichert werden und woher die Daten stammen. Zudem machten wir sie darauf aufmerksam, dass es sich auch bei dem Erhalt von sogenannten Kundenzufriedenheitsbefragungen um Werbung handelt, sodass die genannten Rechte uneingeschränkt gelten.
Im Zusammenhang mit sogenannter Direktwerbung, also der Kontaktaufnahme von Unternehmen, Parteien, Verbänden oder Vereinen mit ihren Vertragspartner:innen oder Mitgliedern, die dazu dienen, den Absatz zu steigern oder die Ziele dieser Stellen zu fördern, weist die Datenschutzaufsicht auf Artikel 21 DSGVO hin. Danach haben die Betroffenen das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten einzulegen. Widersprechen die Betroffenen der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, dürfen ihre personenbezogenen Daten von den verantwortlichen Stellen nicht mehr hierfür verarbeitet werden.
Quelle: LfDI der Freien Hansestadt Bremen
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