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29.04.2020

Beschwerden zum Tesla Sentry Mode

Der Tesla-Diebstahlschutz in öffentlich zugänglichen Raum ist Thema von Datenschutzbeschwerden und wird deshalb aufsichtlich geprüft.

Die bayerische Aufsichtsbehörde hat im Jahr 2019 vermehrt Beschwerden wegen Tesla-Fahrzeugen erhalten, bei denen die Beschwerdeführer berichteten, dass diese – teils weil sie einen neugierigen Blick ins Innere des Fahrzeugs geworfen haben – von der Displayanzeige der Umfelderfassung des Fahrzeugs irritiert gewesen seien.

Die datenschutzrechtliche Frage bei dieser Überwachungstechnik – Sentry Mode genannt – ist, ob eine Umfeldüberwachung eines TeslaFahrzeugs, bspw. auf dem Parkplatz eines Supermarkts, durch die vorhandenen hochauflösenden Kameras des Fahrzeugs zulässig ist. Zentral ist dabei auch zu klären, ob die Aufzeichnung durch die Fahrzeuge schon bei einer Näherung an das Fahrzeug stattfindet oder erst, nachdem dieses mittels Bewegungssensoren ein Rütteln oder eine starke Beschleunigung (z.B. bei einem Auffahrunfall) festgestellt hat.

Da es aufgrund der Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts bei einer anlasslosen Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen Flächen regelmäßig datenschutzrechtlich unzulässig ist, derartige Aufnahmen anzufertigen (z.B. bei Dashcams), beabsichtigt die Datenschutzaufsicht im Rahmen einer Kontrolle, u. a. eigene Analysen an einem Tesla-Fahrzeug im Jahr 2020 durchzuführen, um insbesondere den Einsatz des Sentry Modes auf Grund der vorhandenen Beschwerden datenschutzrechtlich abschließend zu bewerten.


Wer als Tesla-Fahrer jetzt schon auf Nummer sicher gehen und keinen datenschutzrechtlichen Verstoß riskieren möchte, sollte diese Funktion entweder nicht oder nur auf dem eigenen Grundstück ohne Blick auf einen öffentlichen Bereich (z.B. öffentliche Straße) aktivieren.


Quelle: BayLDA

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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