Krimineller Datenhunger
Neben anderen Fällen der Infektion mit Ransomware und Viren sowie diversen Hacking-Angriffen erreichen die Datenschutzaufsicht vielfach Meldungen, in denen es in Unternehmen zu einem Befall mit der Schadsoftware „Emotet“ gekommen war.
In diesen Fällen werden die Unternehmen zunächst gebeten, einen Abschlussbericht zur gemeldeten Datenschutzverletzung zu übersenden. Daraus sollten insbesondere die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor der Schutzverletzung sowie zur künftigen Vermeidung ähnlicher Verletzungen detailliert hervorgehen. Das macht es möglich, in einem zweiten Schritt die Geeignetheit und Angemessenheit des technisch-organisatorischen Datenschutzes zu bewerten. Zudem sollten aus dem Bericht die Ursachen, die zur Schutzverletzung geführt haben, hervorgehen, so dass eine ausführliche Analyse der Schutzverletzung vorgenommen werden kann.
Quelle: LfD Niedersachsen
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