Abgabe von Behördenakten bei den Nachbarn
Eine Rechtsanwaltskanzlei machte die Datenschutzaufsicht darauf aufmerksam, dass der vom Landesamt für Gesundheit und Soziales beauftragte Paketzusteller das Paket mit den Behördenakten, die sensitive Gesundheitsdaten enthielten, bei den Nachbarn abgegeben hatte, da in der Kanzlei niemand angetroffen wurde.
Es stellte sich heraus, dass es sich hier um ein gängiges Verfahren handelte. Die Aufsichtsbehörde hat sowohl gegenüber dem Landesamt für Gesundheit und Soziales als auch gegenüber dem für die Organisation der berlinweiten Paketzustellung verantwortlichen Landesverwaltungsamt deutlich gemacht, dass Pakete, die Unterlagen mit sensitiven Daten wie Gesundheitsdaten enthalten können, nur an die jeweiligen Empfänger*innen persönlich oder an benannte Empfangsbevollmächtigte zugestellt werden dürfen. Es wurde entgegengehalten, dass die vertraglichen Bedingungen es nicht zuließen, die persönliche Zustellung von Paketen zu gewährleisten. Die persönliche Zustellung sei nur bei Briefen möglich.
Nach einem intensiven Austausch mit den beteiligten Behörden konnte erreicht werden, dass nunmehr durch den Abschluss einer Zusatzvereinbarung gewährleistet wird, dass die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales in Paketen versandten Akten stets persönlich an die empfangenden Stellen übergeben werden.
Quelle: BInBDI
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