Auskunft zu Sprachaufzeichnungen insbesondere im Bereich der Kreditwirtschaft
Bei telefonischen Kontakten mit Kreditinstituten werden häufig Sprachaufzeichnungen gefertigt. Im Bereich des Wertpapierhandels sind die Finanzinstitute gesetzlich dazu verpflichtet. Für den Umgang mit solchen Aufzeichnungen gibt es hinreichende Regelungen. Aber auch außerhalb des Wertpapierhandels werden oftmals Gespräche aufgezeichnet, da die Institute auch Dritte im Rahmen der Auftragsverarbeitung einsetzen, um die Kommunikation mit den Kunden zu managen. Die Aufzeichnungen dienen dazu, die Qualität und das korrekte Verhalten dieser Dritten, in der Regel Callcenter, überprüfen zu können. Verantwortlich bleibt hier die einzelne beauftragende Bank.
Grundsätzlich sind auch solche Sprachaufzeichnungen vom Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DS-GVO umfasst. Diese Aufzeichnungen sind in der Regel auch im Audioformat zu beauskunften, also als „Kopie“ gem. Art. 15 Abs. 3 DS-GVO. Die betroffene Person und der Verantwortliche können sich jedoch darauf einigen, dass die Auskunft in Form einer Transkription erteilt wird. Art. 15 Abs. 4 DS-GVO schränkt das Recht auf Erhalt einer Kopie dahingehend ein, dass dadurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden dürfen. Im Falle von Sprachaufzeichnungen können das die Rechte und Freiheiten des Gesprächspartners, in der Regel der Mitarbeitenden sein. Sollten diese Rechte beeinträchtigt sein, könnte die Aufzeichnung der Mitarbeiten den soweit unkenntlich gemacht werden, dass die Beeinträchtigung ausgeschlossen werden kann. Ob eine Beeinträchtigung vorliegt, muss der Verantwortliche prüfen. Er trägt letztlich die Beweislast, dass dem so ist.
Quelle: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Sind Sie sicher, dass Ihr Unternehmen oder Behörde im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit optimal aufgestellt ist?
Lassen Sie sich unverbindlich von einem Datenschutzbeauftragten beraten.
Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:
- Ombudsstelle und Hinweisgebersystem für Hinweisgeber:innen (Whistleblower)
- Datenschutz und IT-Compliance: Das Handbuch für Admins und IT-Leiter. Alles zu IT-Betrieb, IT-Sicherheit und Administration von Websites
- Tragbarer Tresor für die Reise zum Schutz von Wertsachen
- Kein Backup, kein Mitleid! Datensicherung mit NAS und Festplatte
- Datenpanne auf Reisen durch Visual Hacking- Blickschutz hilft.
- Denkanstoß – Daten(schutz)risiko USB-Stick, es passiert immer wieder
- Aktenvernichter für den Arbeitsplatz – Gegen Datenpannen auf Papier
- Tipp: Textpassagen mit einem Camoflage-Rollstempel unkenntlich machen
Dieser Absatz enthält Affiliatelinks/Werbelinks