Über die erforderliche Anzahl und die Dauer von Betriebsratssitzungen kann es naturgemäß unterschiedliche Auffassungen zwischen der Geschäftsführung eines Unternehmens und seinen Betriebsratsmitgliedern geben. Dieses führte in einem Unternehmen dazu, dass nach einer Zunahme der Anzahl der Betriebsratssitzungen der Senior-Geschäftsführer die Platzierung von Aushängen an verschiedenen Stellen des Betriebes veranlasste, aus denen für das jeweilige Mitglied die Anzahl seiner täglichen Betriebsratsstunden hervorging. Er begründete dies damit, dass die Belegschaft über die Zunahme der Anzahl der Betriebsratsstunden informiert werden müsse, da die Betriebsratsmitglieder in dieser Zeit ja nicht in ihren Teams mitarbeiten würden und nur so die Belegschaft gegenüber ihrem Betriebsrat entsprechend reagieren könne.
Nachdem sich ein Gewerkschaftsvertreter bei der Geschäftsführung über den Aushang beschwert hatte, die sofortige Entfernung gefordert und mitgeteilt hatte, den Vorgang beim ULD anzuzeigen, wurden diese umgehend entfernt.
Im weiteren Verlauf entschuldigte sich die Geschäftsführung zunächst schriftlich und im Rahmen eines regelmäßigen Monatsgespräches auch persönlich bei den Betriebsratsmitgliedern für die Veröffentlichung. Hierbei wurde eingeräumt, dass der Aushang der Betriebsratsstunden keine geeignete Maßnahme sei, um die unterschiedlichen Auffassungen zur erforderlichen Anzahl und Dauer von Betriebsratssitzungen zu lösen.
Gegenüber dem ULD teilte die Geschäftsführung mit, dass sich alle Mitglieder darüber einig sind und ihnen bewusst sei, dass ein solcher Vorfall nicht wieder vorkommen dürfe, sodass von weiteren Maßnahmen abgesehen werden konnte.
Quelle: ULD
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