Arbeitnehmerdatenschutz – Update 2018
Update Juni 2018
Bundesregierung nimmt Stellung auf eine Anfrage der FDP zur Umsetzung neuer Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz.
Plant die Bundesregierung zusätzliche Regelungen zum Arbeitnehmerschutz? Wenn ja, mit welchem Inhalt und welchem Zeitplan?
- Die Bundesregierung wird die im Koalitionsvertrag (vgl. Randziffer 6002) vereinbarte Prüfung zur Schaffung eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz vornehmen. Inhalte oder Zeitpläne hierzu stehen noch nicht fest.
Die vollständige Stellungnahme zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung lesen Sie hier.
Unternehmen werden in Kürze einen hohen Beratungedarf im Rahmen Arbeitnehmerdatenschutz haben. Die die Koalition will den bereits vorgelegten Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz aus dem Jahre 2010 nun anscheinend, in überarbeiteter Form, rasch auf den Weg bringen will.
Bei uns können Sie die aktuelle Entwicklung weiter verfolgen. Wir werden diesen Artikel entsprechend aktualisieren.
2013
Aufgrund dessen, dass der Gesetzesentwurf zum Ende der letzten Gesetzgebungsperiode nicht abgeschlossen worden ist, unterliegt der Entwurf der Diskontinuität. In der Praxis bedeutet dies, das Vorhaben wird im Augenblick nicht weiter verfolgt. (Oktober 2013)
Die schwarz-gelbe Koalition gibt nach Informationen der „Ruhr Nachrichten“ ihre umstrittenen Pläne zum Arbeitnehmerdatenschutz auf.
Bundesarbeitsgericht zweifelt an Gesetz zur Videoüberwachung
Datenschutz für Arbeitnehmer – Koalition stoppt Reform
Kampagne von Campact, DVD und digitalcourage (vormals FoeBud) gegen diesen Entwurf
Koalition überdenkt umstrittene Arbeitnehmerdatenschutz-Reform
Neues Beschäftigtendatenschutzgesetz noch im Januar
IG-Metall : Wir wollen kein Arbeitnehmerüberwachungsgesetz
DGB kündigt Widerstand gegen Beschäftigtendatenschutz an
Arbeitnehmer dürfen nicht mehr heimlich gefilmt werden
Koalition nimmt neuen Anlauf zum Arbeitnehmerdatenschutz
– Weitere Informationen zum Thema gibt es hier:
Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes
Nachdem das Gesetz im Augenblick auf Eis liegt, gilt für das Beschäftigungsverhältnis weiter der:
§ 32 BDSG – Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
(3) Die Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen der Beschäftigten bleiben unberührt.
Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:
- Kein Backup, kein Mitleid! Datensicherung mit NAS und Festplatte
- Datenpanne auf Reisen durch Visual Hacking- Blickschutz hilft.
- Denkanstoß – Daten(schutz)risiko USB-Stick, es passiert immer wieder
- Aktenvernichter für den Arbeitsplatz – Gegen Datenpannen auf Papier
- Tipp: Textpassagen mit einem Camoflage-Rollstempel unkenntlich machen
- Aufsichtsbehörde empfiehlt Buch: DSGVO /ePrivacy auf Websites umsetzen
- Recht im Online-Marketing: So schützen Sie sich vor Fallstricken zur DSGVO
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