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15.02.2023

Amazon darf Beschäftigte überwachen

Verwaltungsgericht Hannover: Amazon darf die Arbeitsleistung der Angestellten technisch überwachen.

In seiner Sitzung am 10.02.2023 hat das Verwaltungsgericht Hannover die von der Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen ausgesprochene Untersagungsverfügung gegenüber der Amazon Logistik Winsen GmbH aufgehoben. Mit dieser Verfügung hatte die Datenschutzbehörde Niedersachsen der Amazon Logistik Winsen GmbH untersagt, ununterbrochen und jeweils aktuell und minutengenau Qualitäts- und Quantitätsleistungsdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erheben und weiter zu verarbeiten.


„Ich bin nach wie vor der Auffassung, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überwiegt“, sagt die Landesbeauftragte Barbara Thiel. „Der durch die minutengenaue Leistungsdatenerhebung sowie deren weitere Verarbeitung entstehende Anpassungs- und Leistungsdruck ist aus meiner Sicht höher zu gewichten als das wirtschaftliche Interesse des Unternehmens.“


Wie das Verwaltungsgericht sieht auch die LfD Niedersachsen, dass für den Beschäftigtendatenschutz dringender Handlungsbedarf des Bundesgesetzgebers besteht und klare Regelungen erlassen werden müssen: „Die Grenzen einer Datenverarbeitung von Beschäftigten müssen gesetzlich klar festgelegt werden“, so Thiel.

Der aktuelle Fall zeige, wie berechtigt die Forderungen der Konferenz der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder aus ihrer Entschließung „Die Zeit für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ist ‚Jetzt‘!“, veröffentlicht am 04.05.2022 seien. In dieser Entschließung wird der Bundesgesetzgeber unter anderem dazu aufgefordert, gesetzliche Eckpunkte für Grenzen der Verhaltens- sowie Leistungskontrolle zu schaffen.

Gegen das Urteil hat das Verwaltungsgericht Hannover die Berufung zugelassen. Ob die LfD Niedersachsen hiervon Gebrauch machen wird, wird Gegenstand einer Auseinandersetzung mit der schriftlichen Urteilsbegründung sein.

Quelle: LfD

Unsere Empfehlung: Der Datenschutz ist ein wichtiger Bestandteil des Beschäftigungsverhältnisses und muss entsprechend umgesetzt werden, um die Rechte und Freiheiten der Beschäftigten zu schützen. Hier sind einige wichtige Schritte, die unternommen werden müssen, um den Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis umzusetzen.

  1. Informieren Sie die Beschäftigten über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Dies kann durch die Bereitstellung einer Datenschutzerklärung erfolgen.
  2. Stellen Sie sicher, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig und angemessen ist. Hierfür müssen Sie die geltenden Datenschutzgesetze und Vorschriften einhalten.
  3. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten. Dies beinhaltet die Sensibilisierung für Datenschutzfragen und die Vermittlung von Kenntnissen über die Anwendung von Datenschutzbestimmungen.
  4. Implementieren Sie technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten. Hierzu gehören z.B. die Verschlüsselung von Daten, die Überwachung des Zugriffs auf personenbezogene Daten und die regelmäßige Überprüfung der Sicherheitssysteme.
  5. Überwachen Sie regelmäßig den Umgang mit personenbezogenen Daten und stellen Sie sicher, dass alle Verarbeitungsvorgänge den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen.
  6. Reagieren Sie schnell und angemessen auf Datenschutzverstöße und berichten Sie diese den betroffenen Beschäftigten und gegebenenfalls den zuständigen Datenschutzbehörden.

Indem Sie diese Schritte befolgen, können Sie sicherstellen, dass der Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis effektiv umgesetzt wird und die Rechte und Freiheiten der Beschäftigten geschützt werden.

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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