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24.08.2021

Adresse des Lebensmittelherstellers

Adressangabe des Lebensmittelherstellers

Ein Imker wandte sich wegen der Offenlegung seiner Kontaktdaten auf Honiggläsern an die Datenschutzbehörde.

Nach der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission sind in Artikel 8 die Verantwortlichkeiten dementsprechend geregelt, dass Verantwortlich für die Information über ein Lebensmittel der Lebensmittelunternehmer ist, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel vermarktet wird oder, wenn dieser Unternehmer nicht in der Union niedergelassen ist, der Importeur, der das Lebensmittel in die Union einführt.

Der für die Information über das Lebensmittel verantwortliche Lebensmittelunternehmer gewährleistet gemäß dem anwendbaren Lebensmittelinformationsrecht und den Anforderungen der einschlägigen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften das Vorhandensein und die Richtigkeit der Informationen über das Lebensmittel. Art. 9 enthält im Verzeichnis der verpflichtenden Angaben unter Buchst. h) den Namen oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers nach Art. 8 Abs. 1. Die Verordnung gilt verbindlich in allen Mitgliedstaaten der EU. Ein Abweichen von der Adressangabe ist daher nicht möglich.

Quelle: Sächsischer Datenschutzbeauftragter

Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:

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