Unzulässige E-Mail-Werbung nach Erlöschen einer ursprünglich erteilten Einwilligung
Je nach den spezifischen Umständen kann man davon ausgehen, dass eine ursprünglich gegebene Zustimmung zur Zusendung von Werbe-E-Mails erlischt. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren der Account, über den ein Newsletter abonniert wurde, nicht mehr genutzt wurde und es in Kenntnis dieser Tatsache auch keine weiteren Werbe-E-Mails gab. So das Amtsgericht München in seiner Entscheidung vom 14.02.2023.
Unsere Empfehlung:
- Senden sie regelmäßige Emailkampagnen in nicht zu großen Abständen an Ihre Abonnenten.
- Achten sie darauf, dass die Newsletter-Einwilligung ordentlich durchgeführt wurde (DOI) und dokumentiert ist.
- Jede werbliche Email sollte einen Abmeldelink enthalten und der Newsletter mit einem Klick abwählbar sein.
Quelle: AG München
Weitere unterstützende Hinweise zum Datenschutz finden Sie in diesen Beiträgen:
- Ombudsstelle und Hinweisgebersystem für Hinweisgeber:innen (Whistleblower)
- Kein Backup, kein Mitleid! Datensicherung mit NAS und Festplatte
- Datenpanne auf Reisen durch Visual Hacking- Blickschutz hilft.
- Denkanstoß – Daten(schutz)risiko USB-Stick, es passiert immer wieder
- Aktenvernichter für den Arbeitsplatz – Gegen Datenpannen auf Papier
- Tipp: Textpassagen mit einem Camoflage-Rollstempel unkenntlich machen
- Aufsichtsbehörde empfiehlt Buch: DSGVO /ePrivacy auf Websites umsetzen
- Recht im Online-Marketing: So schützen Sie sich vor Fallstricken zur DSGVO
Dieser Absatz enthält Affiliatelinks/Werbelinks